Aufgabe der Bauleitplanung ist es, die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde nach Maßgabe des Baugesetzbuches (BauGB) zu regeln. Es wird unterschieden zwischen dem

  • vorbereitenden Bauleitplan, dem Flächennutzungsplan, und
  • verbindlichen Bauleitplan, dem Bebauungsplan.

Die Bauleitpläne werden in einem förmlichen Verfahren aufgestellt, geändert, ergänzt oder aufgehoben, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung des Gemeindegebiets erforderlich ist.

Schritt 1 – Der Aufstellungsbeschluss

© panthermedia.net/Dmitriy Shironosov

Das eigentliche förmliche Verfahren beginnt in der Regel mit einem Aufstellungsbeschluss durch den Stadtentwicklungsausschuss. Der Aufstellungsbeschluss wird im Amtsblatt der Stadt Köln bekannt gemacht.

Ein Hinweis auf die Bekanntmachung erfolgt auch auf unseren Internetseiten.

Aufgaben, Mitglieder, Tagesordnungen und Niederschriften des Stadtentwicklungsausschusses Informationen zum Amtsblatt, das jeden Mittwoch erscheint Aktuell eingeleitete Bebauungsplanverfahren

Schritt 2 – Planungskonzept und frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

© Matthias Kneppeck

Sobald ein städtebauliches Planungskonzept vorliegt, beauftragt der Stadtentwicklungsausschuss die Verwaltung mit der Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit.

Unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung erstellt die Verwaltung dann einen konkreten Planentwurf mit Begründung einschließlich Umweltbericht.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Schritt 3 – Planentwurf und öffentliche Auslegung

© Regina Stottrop, Köln

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt nun, den Planentwurf mit der Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen. Die Auslegung gibt allen die Gelegenheit, die Unterlagen einzusehen. Innerhalb der gesetzten Frist kann eine Stellungnahmen abgegeben werden. Dazu bieten wir auch ein Online-Formular an.

Öffentliche Auslegung

Schritt 4 – Satzungs- oder Feststellungsbeschluss

© Stadt Köln

Die fristgemäß vorgebrachten Stellungnahmen werden anschließend von uns geprüft und sind Gegenstand der abschließenden Entscheidung des Rates. Das Ergebnis der Prüfung wird den Einsender*innen mitgeteilt.

Sofern unter Berücksichtigung der eingegangenen Stellungnahmen keine Änderung des Planentwurfs erfolgt, trifft der Rat den Satzungsbeschluss im Falle eines Bebauungsplanes und den Feststellungsbeschluss im Falle der Änderung des Flächennutzungsplanes.

Kommt es unter Berücksichtigung der Stellungnahmen zu einer Änderung des Planentwurfs, erfolgt ein erneutes Beteiligungsverfahren. Das bedeutet, dass in der Regel eine erneute Offenlage des Plans erfolgt, an das sich dann der Satzungsbeschluss oder der Feststellungsbeschluss anschließt.

Im Falle einer Flächennutzungsplan-Änderung muss der Plan anschließend der Bezirksregierung zur Genehmigung vorgelegt werden.

Schritt 5 – Inkrafttreten

© Stadt Köln
  • Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses des Bebauungsplanes tritt der Bebauungsplan in Kraft.
  • Mit der Bekanntmachung der Genehmigung der Flächennutzungsplan-Änderung wird diese wirksam.

Die Bekanntmachung erfolgt im Amtsblatt. Einen Hinweis auf die Bekanntmachung geben wir auch auf stadt-koeln.de

Der gesamte Ablauf des Bauleitplanverfahrens ist im Baugesetzbuch (BauGB), insbesondere in den §§ 1 bis 13 a BauGB geregelt.

Das Baugesetzbuch bei Juris

Auch andere Verfahren sind möglich

Diese Übersicht enthält nur die wesentlichen Verfahrensschritte eines "normalen" Bauleitplanverfahrens. Im Falle eines vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB oder eines beschleunigten Verfahrens gemäß § 13 a BauGB verkürzt sich das Verfahren erheblich, da hier beispielsweise auf die frühzeitige Bürgerbeteiligung verzichtet werden kann und eine förmliche Umweltprüfung nicht durchgeführt wird. Besonderheiten bietet auch das Verfahren bei der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (VEP).

Hinweis zur Rechtsverbindlichkeit

© panthermedia.net/Daum Daniel

Die hier aufgeführten Bebauungsplan-Aufstellungsverfahren und rechtskräftigen Bebauungspläne stellen nicht den gesamten Bestand an Bebauungsplänen für das Kölner Stadtgebiet dar.

Bebauungspläne veröffentlichen wir seit 2006 auf unseren Internetseiten. Alle hier dargestellten Pläne (PDF-Dokumente) dienen nur zu Ihrer Information. Die Pläne können in der Darstellung, im Inhalt und im Maßstab vom Originalplan abweichen und haben keine rechtliche Verbindlichkeit.

Alle rechtskräftigen Bebauungspläne und Aufstellungsbeschlüsse werden beim Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster verwaltet und können dort eingesehen werden. 

Die Plankammer gibt Ihnen gerne Auskunft unter der Telefonnummer 0221 / 221-23021.

Plankammer