Einleitung der Änderung eines Bebauungsplans in Anwendung des vereinfachten Verfahrens
Veröffentlicht im Amtsblatt am 27. Januar 2010
Ziel der vereinfachten Änderung ist eine geringfügige Modifizierung der textlichen und gestalterischen Festsetzungen.
Hinweis: Gemäß § 13 Absatz 3 Baugesetzbuch wird von einer Umweltprüfung im Sinne von § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch abgesehen.
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses
Einleitung gemäß § 13 in Verbindung mit § 2 Absatz 1 und § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch der 2. Änderung in Anwendung des vereinfachten Verfahrens des Bebauungsplans Nummer 58480/03 für das Gebiet im Bereich des festgesetzten WA 5 westlich der internationalen Schule und nördlich der Haupterschließungsstraße in Widdersdorf.
Auskunft
Telefon 0221 / 221-23900, Zimmer 09.B 20
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