Öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs

Veröffentlicht im Amtsblatt am 21. Februar 2024

Ziel der Planung ist es, Einzelhandel auszuschließen.

Möglichkeit der Einsichtnahme und Stellungnahme

Vom 29. Februar bis 3. April 2024 können Sie Einsicht in das städtebauliche Planungskonzept nehmen und Ihre Hinweise und Anregungen äußern.

Einsichtnahme

Wenn Sie die Unterlagen im Stadtplanungsamt  einsehen möchten, vereinbaren Sie bitte vorab einen Termin.

Die Pläne, Gutachten und Stellungnahmen stellen wir Ihnen hier online zur Verfügung:

 

Begründung
DOCX, 28 kb
Textliche Festsetzung
PDF, 339 kb
Bebauungsplan-Entwurf
PDF, 6704 kb

Umweltbezogene Informationen

Starkregengefahrenkarte 30-jährlich
PDF, 431 kb
Starkregengefahrenkarte 100-jährlich
PDF, 352 kb

Die PDF-Dokumente sind teilweise nicht barrierefrei. Wenn Sie eine barrierefreie Version benötigen, kontaktieren Sie uns gerne. Den Kontakt finden Sie weiter unten auf dieser Seite.

Stellungnahme

Ihre Stellungnahme können Sie gerne über unser Online-Formular abgeben:

Stellungnahme zum Bebauungsplan-Entwurf Auslegung Bauleitplan 

Text der Veröffentlichung im Amtsblatt

© Stadt Köln

 Rechtsgrundlage

§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung.    

Stadträumliche Lage und räumlicher Geltungsbereich

Das circa 39 ha große Bebauungsplangebiet liegt im Stadtbezirk Ehrenfeld, Stadtteil Ossendorf.  

Der räumliche Geltungsbereich wird in etwa begrenzt

  • im Nordosten durch die Alte Escher Straße und Gewerbegrundstücke an der Rudi-Conin-Straße,
  • im Osten durch die Butzweilerstraße,
  • im Süden durch das Ikea-Grundstück und das Gewerbegrundstück Anna-Lindh-Straße 24 und durch das Grundstück Mathias-Brüggen-Straße 88-106,
  • im Südosten durch Gewerbegrundstücke an der Anna-Lindh-Straße und das Grundstück Butzweilerhofallee 1,
  • im Südwesten durch die Mathias-Brüggen-Straße,
  • im Nordwesten durch die Von-Hünefeld-Straße.

Anlass und Ziele der Planung

Ziel der Planung ist es, im gesamten Plangebiet Einzelhandelsbetriebe auszuschließen.  

Veröffentlichung und Möglichkeit zur Einsichtnahme

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes 6250/03 mit Begründung und wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen wird in der Zeit vom 29. Februar bis 3. April 2024 einschließlich auf der Internetseite  http://www.beteiligung-bauleitplanung.koeln   veröffentlicht.  

Zusätzlich werden die zu veröffentlichenden Unterlagen im genannten Zeitraum beim Stadtplanungsamt (Stadthaus), Außenstelle, Ladenlokal 5, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, öffentlich ausgelegt. Für eine dortige Einsichtnahme in die zu veröffentlichenden Unterlagen wird um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 0221 / 221-26205 oder der E-Mailadresse bauleitplanung@stadt-koeln.de gebeten.  

Stellungnahmen  

Stellungnahmen zum Bebauungsplan-Entwurf können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist bevorzugt elektronisch über die Internetseite www.beteiligung-bau-leitplanung.koeln oder per Email an bauleitplanung@stadt-koeln.de übermittelt werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen schriftlich an die Stadt Köln, Stadtplanungsamt, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, per Fax an die Faxnummer 0221 / 221-22450, oder zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.  

Arten umweltbezogener Informationen  

Eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch wurde durchgeführt. Es sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Karten zu Starkregenereignissen

ein Umweltbericht, der sich mit folgenden Themen befasst:
Tiere; Pflanzen; Fläche; Boden; Wasser, Luft Klima; Wirkungsgefüge, Landschaft, Biologische Vielfalt, Erhaltungsziele und Schutzzweck der Natura 2000-Gebiete, Mensch, Gesundheit, Bevölkerung; Lärm, Altlasten, Erschütterungen, sonstige Gesundheitsbelange / Risiken, Kultur- und sonstige Sachgüter; Vermeidung von Emissionen sowie sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern, Nutzung erneuerbarer Energien/ sparsame und effiziente Nutzung von Energie, Darstellungen von Landschaftsplänen und sonstigen Plänen insbesondere des Wasser-, Abfall-, Immissionsschutzrechtes, Erhaltung der bestmöglichen Luftqualität in Gebieten, in denen durch die durch Rechtsverordnung zur Erfüllung von bindenden Beschlüssen der Europäischen Gemeinschaft festgelegten Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden, Wechselwirkungen, Anfälligkeit für die Auswirkungen schwerer Unfälle und Katastrophen, Eingriffsregelung; Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete, eingesetzte Stoffe und Techniken, In Betracht kommende anderweitige Planungsmöglichkeiten (Alternativen).

Köln, den 13. Februar 2024 
Die Oberbürgermeisterin, in Vertretung
gezeichnet Markus Greitemann, Beigeordneter

Auskunft zum Bauleitplanverfahren

Stadtplanungsamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon 0221 / 221-26205

  • Montag bis Donnerstag, 9 bis 15 Uhr
  • Freitag, 9 bis 13 Uhr  

Oder schreiben Sie uns eine E-Mail

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