Beendete frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch

Veröffentlicht im Amtsblatt am 23. November 2011

Ziel der Änderung ist es, den vorhandenen Gebäudebestand durch Festsetzung zu sichern und zusätzlich eine begrenzte bauliche Erweiterung in den rückwärtigen Grundstücksbereichen zu ermöglichen.

Geltungsbereich
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Bebauungsplan-Entwurf
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Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses

Das Stadtplanungsamt des Dezernates Planen und Bauen hat für einen Teilbereich des Bebauungsplanes Nummer 67384/03 Rondorf ein städtebauliches Planungskonzept mit dem Arbeitstitel: "Südlich Rodenkirchener Straße in Rondorf, 1. Änderung" erarbeitet. 

Das Plangebiet zur ersten Änderung besteht aus dem Bereich der Rodenkirchener Straße mit den Hausnummern 99 bis 125.

Das städtebauliche Planungskonzept wurde vom 5. bis einschließlich 9. Dezember 2011 im Foyer des Bezirksrathauses Rodenkirchen zur Einsichtnahme ausgehängt.

Auskunft

Stadtplanungsamt: Adresse und Öffnungszeiten

Telefon 0221 / 221-27008 oder 221-22843, Zimmer 09 B 02

Informationen zum Amtsblatt

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