Beendete Offenlage eines Bebauungsplan-Entwurfs im beschleunigten Verfahren

Veröffentlicht im Amtsblatt am 27. Oktober 2021

Ziel ist es, Wohnbebauung festzusetzen.

Amtsblatt 43, 27. Oktober 2021
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Informationen zum Verfahren

© Stadt Köln

Öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a Baugesetzbuch des Bebauungsplan-Entwurfs (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nummer 63474/02 mit gestalterischen Festsetzungen für das Gebiet Subbelrather Straße 486-494 in Köln- Ehrenfeld Arbeitstitel: Subbelrather Straße in Köln- Ehrenfeld

Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung einer Wohnbebauung an der Subbelrather Straße zu schaffen.

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 13 Absatz 3 Baugesetzbuch wurde von einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch abgesehen. Umweltrelevante Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit zu den vorgenannten Umweltbelangen liegen vor.  

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs 63474/02 mit Begründung erfolgte in der Zeit vom 4. November 2021 bis 6. Dezember 2021 einschließlich beim Stadtplanungsamt (Stadthaus), Außenstelle, Ladenlokal 5, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln.  

Das Offenlageverfahren haben wir wegen der aktuellen Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie nur mit individueller Terminvereinbarung oder online durchgeführt.

Sämtliche Stellungnahmen zum vorgenannten Bauleitplanverfahren werden nach Abschluss der öffentlichen Auslegung von der Verwaltung vorgeprüft und anschließend der jeweils zuständigen Bezirksvertretung zur Stellungnahme zugeleitet.

Nach Behandlung der Stellungnahmen in der Bezirksvertretung befasst sich der Stadtentwicklungsausschuss mit den Vorschlägen der Verwaltung beziehungsweise Bezirksvertretung. Über die Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses, den Stellungnahmen stattzugeben beziehungsweise sie abzulehnen, entscheidet der Rat.

Die gesetzlich vorgeschriebene verfahrensmäßige Behandlung erfordert einen erheblichen Zeitaufwand von mehreren Monaten. Anschließend werden wir Ihnen die Entscheidung des Rates zu Ihrer Stellungnahme mitteilen.  

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