Aufstellung eines Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren

Veröffentlicht im Amtsblatt am 17. Juni 2015

Ziel der Planung ist es, nahversorgungs- und zentrumsrelevante Einzelhandelsnutzungen auszuschließen.

Geltungsbereich
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Beschlussvorlage und Erläuterungen

Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan mit Festsetzungen nach § 9 Absatz 2 a BauGB für das Gebiet der Grundstücke Subbelrather Straße 385 (Hinterland) und 387 bis 407 in Köln-Ehrenfeld mit einer Länge von circa 120 Metern und einer Tiefe von circa 66 Metern aufzustellen mit dem Ziel, nahversorgungs- und zentrumsrelevante Einzelhandelsnutzungen auszuschließen.

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