Änderung und Offenlage des Bebauungsplans

Veröffentlicht im Amtsblattam 27. September 2006.

Ziel der Änderung ist die Einschränkung der gewerblichen Nutzung auf emissionsarme Betriebe für die Grundstücke Stolberger Straße 90 d und Oskar-Jäger-Straße 119, 121, 131, 133, 135, 137, 139 und 141. Für das gesamte Plangebiet wird von der Baunutzungsverordnung von 1977 auf die Baunutzungsverordnung vom 23. Januar 1990 umgestellt.

Hinweis:
In diesem Bebauungsplanverfahren wird keine Umweltprüfung durchgeführt.

Geltungsbereich
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Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses

Der Bebauungsplan Nummer 63459/04 für das Gebiet zwischen der Stolberger Straße, dem Maarweg, der ehemaligen Gürtelbahn und der Oskar-Jäger-Straße - Arbeitstitel: 1. Änderung Stolberger Straße in Köln-Ehrenfeld - soll gemäß § 13 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 geändert und gemäß § 3 Absatz 2 offengelegt werden.

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