Aufstellung eines Bebauungsplans im vereinfachten Verfahren

Veröffentlicht im Amtsblatt am 29. Dezember 2010

Ziel der Planung ist der Ausschluss von Vergnügungsstätten, sowie Bordellen und bordellartigen Betrieben.

Geltungsbereich
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Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses

Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Baugesetzbuch für den Bereich beiderseits der Deutz-Mülheimer Straße zwischen Ferdinandstraße und Bundesbahntrasse (ICE) betreffend die Grundstücke Ferdinandstraße 1, Deutz-Mülheimer Straße 136 bis 138, 140 bis 146 einschließlich der rückwärtigen Grundstücke 146 a bis 148, 168 und 170 bis 174, Adam-Stegerwald-Straße 1 bis 9 a sowie entlang der westlichen Straßenseite der Deutz-Mülheimer Straße von 129 teilweise bis 131 in Mülheim.

Auskunft

Telefon 0221 / 221-22806, Zimmer 09.B 24

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