Beendete Offenlage einer Änderung eines Bebauungsplans

Veröffentlicht im Amtsblatt am 16. März 2016

Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses

Der Stadtentwicklungsausschuss

  1. beschließt, zum Bebauungsplan 68430/02 für das Gebiet zwischen Südbrücke, Agrippinaufer, Am Bayenturm, Bayenstraße, Holzmarkt, Einfahrt Rheinauhafen und Rheinstrom in Köln-Altstadt/Süd ein ergänzendes Verfahren nach § 214 Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) einzuleiten.
    Arbeitstitel: Rheinauhafen in Köln-Altstadt/Süd
  2. beauftragt die Verwaltung, den Bebauungsplan 68430/02 unter Berücksichtigung der Anlage 2 zu ändern und anschließend den Bebauungsplan-Entwurf nach § 3 Absatz 2 BauGB mit Begründung und den nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen
  3. bestimmt, dass während der Auslegungsfrist, die gemäß § 4a Absatz 3 BauGB auf zwei Wochen verkürzt wird, Stellungnahmen nur zu den geänderten Teilen abgegeben werden können.  

Die Änderungen betreffen:  

  1. Die Darstellung von Lärmpegelbereichen (Blatt 5 bis Blatt 7 des Bebauungsplan-Entwurfes) sowie die textlichen Festsetzungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen (Blatt 4 des Bebauungsplan-Entwurfes) im Plangebiet: Die linienförmigen Darstellungen der Lärmpegelbereiche entlang der Bebauung werden in eine flächenhafte Darstellung unter der Berücksichtigung der freien Schallausbreitung geändert.
  2. Die Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf: Die Ausführungen zu den Lärmschutzfestsetzungen einschließlich der diesbezüglichen Ausführungen im Kapitel "Berücksichtigung der Belange nach § 1 Absatz 5 und § 1 a BauGB – Umweltbericht" werden korrigiert. 

Hinweis: Eine Prüfung der Umweltbelange (Umweltprüfung) im Sinne von § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch wurde durchgeführt. Im Hinblick auf die geänderten Teile sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar: 

Mensch, Gesundheit und Bevölkerung:

  • Schalltechnische Untersuchung über die zu erwartenden Lärmimmissionen im Bereich des Bebauungsplanes "Rheinauhafen" in Köln, TÜV Ecoplan Akustik GmbH (Mönchengladbach), Stand vom 16. April 1998 mit Aussagen bezogen auf die Emittenten Straßen-, Schienen- und Wasserverkehr sowie Gewerbe.
  • Lärmtechnische Untersuchung über An- und Ablegemanöver von Passagierschiffen im Bereich Rheinauhafen in Köln, ADU cologne (Köln), Stand vom 14. September 1998.
  • Ergänzung zur Schalltechnischen Untersuchung über die zu erwartenden Lärmimmissionen im Bereich des B-Plangebietes "Rheinauhafen" in Köln aufgrund geänderter Planung, ADU cologne (Köln), Stand vom 27. Juli 2000 mit Aussagen bezogen auf die Emittenten Straßen- und Schienenverkehr.
  • 2. Ergänzung zur Schalltechnischen Untersuchung über die zu erwartenden Lärmimmissionen im Bereich des B-Plangebietes "Rheinauhafen" in Köln aufgrund geänderter Planung, ADU cologne (Köln), Stand vom 13. Dezember 2000 mit Aussagen bezogen auf die Emittenten Gewerbe und Wasserverkehr (An- und Ablegemanöver im Bereich Deutzer Hafen).
  • Gutachterliche Stellungnahme zur geplanten Wohnnutzung im Plangebiet Baufeld 1 (Holzmarkt), ADU cologne (Köln), Stand vom 8. März 2001 mit Aussagen bezogen auf die Emittenten Straßen-, Schienen- und Wasserverkehr.
  • Schalltechnische Untersuchung über die zu erwartenden Lärmimmissionen durch Straßenverkehrsgeräusche unter der Berücksichtigung der "3. Fahrspur Rheinuferstraße Nord" im Bereich des B-Plangebietes "Rheinauhafen" in Köln, ADU cologne (Köln), Stand vom 11. Dezember 2001.
  • Zusätzliche schalltechnische Untersuchung zu den Lärmpegelbereichen und den nächtlichen Außenlärmpegeln auf der Basis freier Schallausbreitung im B-Plangebiet für den Planstand B-Planverfahren, ADU cologne (Köln), Stand vom 5. Dezember 2014. Umweltverträglichkeitsprüfung, 1. Überarbeitung "Rheinauhafen" in Köln-Altstadt/Süd, Stadt Köln, Stand vom Januar 2002.  

Die genannten umweltbezogenen Informationen sind in einem Umweltbericht als Teil der Begründung zum Bebauungsplan-Entwurf im Einzelnen beschrieben und bewertet.  

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Nummer 68430/02 mit Begründung erfolgte vom 6. bis 20. April 2016 beim Stadtplanungsamt (Stadthaus), Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln.

Auskunft

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