Beendete Offenlage eines Bebauungsplan-Entwurfs im vereinfachten Verfahren

Veröffentlicht im Amtsblatt am 21. März 2018

Ziel der Planung ist es, den Ausschluss von Einzelhandel mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten im Geltungsbereich des Bebauungsplanes nach § 9 Absatz 2a Baugesetzbuch festzusetzen, um das Nahversorgungszentrum Nippes, Sechzigstraße als zentralen Versorgungsbereich zu erhalten und zu entwickeln.

Amtsblatt 11, 21. März 2018
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Geltungsbereich
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Informationen zum Verfahren

Öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Baugesetzbuch des Bebauungsplan-Entwurfs Nummer 66470/06 für das Gebiet zwischen Julio-Goslar-Straße, Osterather Straße, Liebigstraße, Hornstraße, Lämmerstraße, Grundstücke Escher Straße 88, 90 und Grundstücke Geldernstraße 20, 22 und Escher Straße in Köln-Bilderstöckchen

Arbeitstitel: Osterather Straße / Liebigstraße in Köln-Bilderstöckchen

Ziel der Planung ist es, den Ausschluss von Einzelhandel mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten im Geltungsbereich des Bebauungsplanes nach § 9 Absatz 2a Baugesetzbuch festzusetzen, um das Nahversorgungszentrum Nippes, Sechzigstraße als zentralen Versorgungsbereich zu erhalten und zu entwickeln.

Hinweis: Gemäß § 13 Absatz 3 Baugesetzbuch wird von einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch abgesehen.

Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs Nummer 66470/06 mit Begründung erfolgte in der Zeit vom 29. März bis 30. April 2018 einschließlich beim Stadtplanungsamt (Stadthaus), Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln.

Sämtliche Stellungnahmen zum vorgenannten Bauleitplanverfahren werden nach Abschluss der öffentlichen Auslegung von der Verwaltung vorgeprüft und anschließend der jeweils zuständigen Bezirksvertretung zur Stellungnahme zugeleitet. Nach Behandlung der Stellungnahmen in der Bezirksvertretung befasst sich der Stadtentwicklungsausschuss mit den Vorschlägen der Verwaltung beziehungsweise Bezirksvertretung. Über die Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses, den Stellungnahmen stattzugeben beziehungsweise sie abzulehnen, entscheidet der Rat der Stadt Köln.

Die gesetzlich vorgeschriebene verfahrensmäßige Behandlung erfordert einen erheblichen Zeitaufwand von mehreren Monaten.

Anschließend wird Ihnen das Stadtplanungsamt die Entscheidung des Rates zu Ihrer Stellungnahme mitteilen.

Auskunft

Stadtplanungsamt: Adresse und Öffnungszeiten