Aufhebung eines Beschlusses zur Aufstellung eines Bebauungsplanverfahrens

Veröffentlicht im Amtsblatt am 9. August 2023

Ziel ist es, den am 25. September 2014 gefassten Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes aufzuheben und das Bebauungsplanverfahren einzustellen.

Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 5. Mai 2023 unter anderem beschlossen, den am 14. November 2013 gemäß § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch gefassten Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren sowie den am 25. September 2014 gefassten Beschluss über die Vorgaben zur Ausarbeitung des Bebauungsplan-Entwurfes aufzuheben und das Bebauungsplanverfahren einzustellen. Das Verfahren umfasst das Gebiet südlich des Grundstücks Mottenkaul 11, südliche Grenzen der Grundstücke Am Feldgarten 1 bis 13 bis zur Quettinghofstraße, circa 75 Meter in Richtung Süden entlang des Feldweges (Verlängerung Quettinghofstraße), circa 230 Meter in Richtung Nordwesten bis zur Straße Mottenkaul in Höhe des Privatweges zum Reiterhof und östlich der Straße Mottenkaul mit einer Länge von circa 90 Metern bis zur südlichen Grenze des Grundstücks Mottenkaul 11. 

Arbeitstitel: Östlich Mottenkaul in Köln-Roggendorf/Thenhoven

Weitere Informationen