Aufhebung eines Beschlusses zur Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens

Veröffentlicht im Amtsblatt am 2. März 2022

Ziel ist es, das bestehende Planungsrecht beizubehalten.

Geltungsbereich
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Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses

Der Stadtentwicklungsausschuss hat in seiner Sitzung am 27. Januar 2022 unter anderem folgenden Beschluss gefasst:  

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den  Einleitungsbeschluss vom 30. März 2017 aufzuheben. Das bestehende Planungsrecht – Bebauungsplan 70490/02 vom 7. August 1964 – wird beibehalten, sodass eine Bebauung der Blockinnenbereiche unzulässig bleibt.  

Weitere Informationen

Beschluss zur Aufhebung des Einleitungsbeschlusses
Beschluss über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens
Amtsblatt 7, 2. März 2022
PDF, 1583 kb
Stadtplanungsamt

Telefon 0221 / 221-32785