Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren
Veröffentlicht im Amtsblatt am 21. Mai 2014
Ziel ist es, Flächen für die Wohnnutzung festzusetzen.
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet der Flurstücke 1860 und 1865, Gemarkung Nippes, Flur 88 einzuleiten mit dem Ziel, Flächen für Wohnnutzung festzusetzen.
Arbeitstitel: Niehler Gürtel 104 in Weidenpesch
Die Varianten sollen der Bezirksvertretung Nippes nochmal zur Entscheidung vorgelegt werden.
Hinweis: Gemäß § 13 a Absatz 3 Nummer 1 Baugesetzbuch wird darauf hingewiesen, dass dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch aufgestellt wird.
Auskunft
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