Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren

Veröffentlicht im Amtsblatt am 21. Mai 2014

Ziel ist es, Flächen für die Wohnnutzung festzusetzen.

Geltungbereich
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Beschlussentwurf und Erläuterungen

Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet der Flurstücke 1860 und 1865, Gemarkung Nippes, Flur 88 einzuleiten mit dem Ziel, Flächen für Wohnnutzung festzusetzen.

Arbeitstitel: Niehler Gürtel 104 in Weidenpesch 

Die Varianten sollen der Bezirksvertretung Nippes nochmal zur Entscheidung vorgelegt werden.  

Hinweis: Gemäß § 13 a Absatz 3 Nummer 1 Baugesetzbuch wird darauf hingewiesen, dass dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch aufgestellt wird.

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