Beendete erneute Offenlage des Entwurfs einer Flächennutzungsplan-Änderung

Veröffentlicht im Amtsblatt am 21. April 2021

Ziel der Änderung ist die Revitalisierung innerstädtischer Flächen zu einem belebten Stadtquartier.

Amtsblatt 15, 21. April 2021
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Informationen zum Verfahren

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Erneute öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 4 a Absatz 3 Baugesetzbuch des Entwurfs zur 216. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 9, Köln-Mülheim

Das Planänderungsgebiet der 216. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt im südlichen Bereich des Stadtbezirks Köln-Mülheim und umschließt das Stadtviertel mit ehemaligen Gewerbe- und Industriearealen sowie den Bereich des Hafens. Der Änderungsbereich grenzt im Westen an die Zoobrücke (B55a), im Norden an die Gewerbegebiete, den Hafen sowie die Grünfläche "Mülheimer Insel", im Osten an die bestehenden Wohnbauflächen und im Süden an die Bahngleise, mit Ausnahme des Grünzuges Charlier, welche bereits mit der 194. Änderung des Flächennutzungsplanes, Arbeitstitel "Euroforum Nord" eingearbeitet wurde, an. Der Bereich der Änderung umfasst rund 60 Hektar.
Arbeitstitel: "Mülheim Süd und Hafen" in Köln-Mülheim  

Ziel der Änderung ist die Revitalisierung innerstädtischer Flächen zu einem belebten Stadtquartier. Die industrielle Nutzung südlich des Mülheimer Hafens ist vorwiegend niedergelegt. Daher sind künftig die Darstellungen gemischter Bauflächen, Grünflächen, Wohnbauflächen, Gemeinbedarfsflächen, Gewerbegebieten sowie im Bereich des Hafens und Ufers ein Sondergebiet "Hafen" beabsichtigt. Ergänzend sind die Signets "Grünfläche", "Schule", "Kindertageseinrichtung mit unbestimmtem Standort" sowie "Spielplatz" beabsichtigt.  

Die Änderung steht im räumlichen und planerischen Kontext zur 208. Änderung des Flächennutzungsplanes, Arbeitstitel "Lindgens-Areal", welches aus verfahrenstechnischen Gründen aus der 216. Änderung des Flächennutzungsplanes herausgelöst wurde.  

Hinweis: Eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch wurde durchgeführt.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 216. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung erfolgte in der Zeit vom 29. April bis 27. Mai 2021 beim Stadtplanungsamt. Das Offenlageverfahren haben wir wegen der Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie nur mit individueller Terminvereinbarung oder online durchgeführt.

Sämtliche Stellungnahmen zum vorgenannten Bauleitplanverfahren werden nach Abschluss der öffentlichen Auslegung von uns vorgeprüft und anschließend der jeweils zuständigen Bezirksvertretung zur Stellungnahme zugeleitet.

Nach Behandlung der Stellungnahmen in der Bezirksvertretung befasst sich der Stadtentwicklungsausschuss mit den Vorschlägen der Verwaltung beziehungsweise Bezirksvertretung. Über die Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses, den Stellungnahmen stattzugeben beziehungsweise sie abzulehnen, entscheidet der Rat.

Die gesetzlich vorgeschriebene verfahrensmäßige Behandlung erfordert einen erheblichen Zeitaufwand von mehreren Monaten. Anschließend werden wir Ihnen die Entscheidung des Rates zu Ihrer Stellungnahme mitteilen.

Weitere Informationen

Auskunft zum Planungskonzept erhalten Sie beim Stadtplanungsamt
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