Aufstellung eines Bebauungsplans

Veröffentlicht im Amtsblatt am 17. August 2011

Ziel der Planung ist es, ein Mischgebiet festzusetzen, in dem zur Stolberger Straße eine bis zu sechsgeschossige gemischte Nutzung und zur Max-Wallraf-Straße ausschließlich Wohnnutzung zulässig sein soll.

Geltungsbereich
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Beschlussvorschlag und Erläuterung:

Beschluss des Hauptausschusses

Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch für das Gebiet südlich der Stolberger Straße und westlich der Eisenbahnstrecke der Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK AG) betreffend die Grundstücke Stolberger Straße 307 bis 317 sowie Max-Wallraf-Straße 6 und 13 mit den Flurstücken 775, 1017, 1595, 1787, 1788, 1835, 2017, 2118, 2119, 3911/233, 3912/233 und 3913/233 in der Gemarkung Müngersdorf, Flur 77, in Braunsfeld.

Auskunft

Telefon 0221 / 221 - 22803

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