Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans

Veröffentlicht im Amtsblatt am 7. Februar 2018.

Ziel der Planung ist es, ein viergeschossiges Wohn- und Geschäftshaus festzusetzen.

Geltungsbereich
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Beschlussvorlage, Pläne und Erläuterungen

Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet südlich der Bebauung der Fritz-Hecker-Straße, westlich des vorhandenen Autohauses, nördlich des Raderthalgürtels und östlich der Straße Marienhof - Arbeitstitel: Marienhof Ecke Raderthalgürtel in Köln-Zollstock - einzuleiten mit dem Ziel, ein viergeschossiges Wohn- und Geschäftshaus festzusetzen.  

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