Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans
Veröffentlicht im Amtsblatt am 7. Februar 2018.
Ziel der Planung ist es, ein viergeschossiges Wohn- und Geschäftshaus festzusetzen.
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet südlich der Bebauung der Fritz-Hecker-Straße, westlich des vorhandenen Autohauses, nördlich des Raderthalgürtels und östlich der Straße Marienhof - Arbeitstitel: Marienhof Ecke Raderthalgürtel in Köln-Zollstock - einzuleiten mit dem Ziel, ein viergeschossiges Wohn- und Geschäftshaus festzusetzen.