Beendete erneute Offenlage des Entwurfs einer Flächennutzungsplan-Änderung 

Veröffentlicht im Amtsblatt am 21. April 2021

Amtsblatt 15, 21. April 2021
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Ziel der Änderung ist die planungsrechtliche Grundlage für ein modernes Stadtquartier aus Wohnen und das Wohnen mit nicht störendem Gewerbe zu schaffen.

Informationen zum Verfahren

© Stadt Köln

Erneute öffentliche Auslegung nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch des Entwurfs zur 208. Änderung des Flächennutzungsplans im Stadtbezirk 9, Köln-Mülheim

Das Planänderungsgebiet der 208. Änderung des Flächennutzungsplanes liegt im südlichen Bereich des Stadtbezirks und des Stadtteiles Köln-Mülheim und umfasst das Areal der ehemaligen Firma Lindgens & Söhne GmbH & Co. KG mit dem größten Teil der ehemaligen Produktionsstätten sowie ein angrenzendes städtisches Grundstück. Er wird begrenzt von der Deutz-Mülheimer Straße im Südosten, dem Auenweg im Süden, dem Rheinboulevard im Nordwesten sowie im Norden von der Fußgängerbrücke ("Katzenbuckel") über das Hafenbecken des Mülheimer Hafens.
Arbeitstitel: "Lindgens-Areal" in Köln-Mülheim.

Ziel der Änderung ist die planungsrechtliche Grundlage für ein modernes Stadtquartier aus Wohnen und das Wohnen nicht störendem Gewerbe schaffen. Die industrielle Nutzung südlich des Mülheimer Hafens ist überwiegend niedergelegt. Daher ist künftig die Darstellung einer gemischten Baufläche sowie entlang des ufernahen Bereiches eines Gewerbegebietes beabsichtigt. Zudem soll das Signet "Kindertageseinrichtung mit unbestimmtem Standort" innerhalb der gemischten Baufläche aufgenommen werden. Die Änderung steht im räumlichen und planerischen Kontext zur Gesamtentwicklung des Mülheimer Südens und Hafens (216. Änderung des Flächennutzungsplanes). Der Änderungsbereich der 208. Änderung des Flächennutzungsplanes orientiert sich am Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes 69472/01 in Köln-Mülheim und wird im Parallelverfahren (§ 8 Absatz 3 Baugesetzbuch) durchgeführt. Der Änderungsbereich umfasst eine Fläche von rund 4,6 Hektar.  

Hinweis: Eine Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch wurde durchgeführt.

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs der 208. Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung erfolgte vom 29. April bis 27. Mai 2021 beim Stadtplanungsamt (Stadthaus), Außenstelle, Ladenlokal 5, Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln.  

Das Offenlageverfahren haben wir wegen der Einschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie nur mit individueller Terminvereinbarung und online durchgeführt.

Sämtliche Stellungnahmen werden nach Abschluss der öffentlichen Auslegung von und geprüft und anschließend der zuständigen Bezirksvertretung zur Stellungnahme zugeleitet. Nach Behandlung der Stellungnahmen in der Bezirksvertretung befasst sich der Stadtentwicklungsausschuss mit den Vorschlägen der Verwaltung beziehungsweise der Bezirksvertretung. Über die Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses, den Stellungnahmen stattzugeben beziehungsweise sie abzulehnen, entscheidet der Rat.

Die gesetzlich vorgeschriebene verfahrensmäßige Behandlung erfordert einen erheblichen Zeitaufwand von mehreren Monaten. Anschließend werden wir Ihnen die Entscheidung des Rates zu Ihrer Stellungnahme mitteilen.

Weitere Informationen

Auskunft zum Planungskonzept erhalten Sie beim Stadtplanungsamt