Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren

Veröffentlicht im Amtsblatt am 9. Februar 2011. 

Ziel der Planung ist es, eine internationale Kindertageseinrichtung festzusetzen.

Hinweis: Gemäß § 13 a Absatz 3 Nummer 1 Baugesetzbuch wird darauf hingewiesen, dass dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch aufgestellt wird.

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Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses:

Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a Baugesetzbuch für das Grundstück Rondorfer Straße 5 in Marienburg.

Auskunft erteilt:

Stadtplanungsamt: Adresse und Öffnungszeiten

Telefon 0221 / 221-22843, Zimmer 09.B 21.

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