Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren
Veröffentlicht im Amtsblatt am 9. Februar 2011.
Ziel der Planung ist es, eine internationale Kindertageseinrichtung festzusetzen.
Hinweis: Gemäß § 13 a Absatz 3 Nummer 1 Baugesetzbuch wird darauf hingewiesen, dass dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch aufgestellt wird.
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses:
Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a Baugesetzbuch für das Grundstück Rondorfer Straße 5 in Marienburg.
Auskunft erteilt:
Stadtplanungsamt: Adresse und ÖffnungszeitenTelefon 0221 / 221-22843, Zimmer 09.B 21.
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