Aufhebung von einem Fluchtlinienplan gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)

Veröffentlicht im Amtsblatt am 9. März 2011. 

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Beschluss des Rates:

Der Rat hat in seiner Sitzung am 1. Februar 2011 den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (Bundesgesetzblatt I Seite 2414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen Seite 666) - jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - über folgenden Bebauungsplan gefasst:

Aufhebung eines Fluchtlinienplans Nummer 470 für das Gebiet beidseits des Höninger Weges im Abschnitt von Pohligstraße bis Weyerstraßerweg in Zollstock.

Auskunft erteilt:

Plankammer, Zimmer 06. E 05.
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster:

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