Beendete frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch

Veröffentlicht im Amtsblatt am 9. September 2015

Geltungsbereich
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Beschlussvorlage

Der Stadtentwicklungsausschuss der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am 7. Mai 2015 beschlossen, ein Änderungsverfahren zum Bebauungsplan 73409/05 in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a Baugesetzbuch einzuleiten.

Ziel der Planung ist es, die Errichtung eines Gerätehauses für die Feuerwehr Löschgruppe Ensen-Westhoven auf der brachliegenden Grünfläche zwischen der sich gabelnden Hohe Straße und der Kölner Straße durch die Festsetzung Fläche für Gemeinbedarf mit Zweckbestimmung Feuerwache, zu sichern. Der bisher genutzte Standort in der Annastraße 9 soll aufgrund mangelnder baulicher Eignung aufgegeben werden.

Das städtebauliche Planungskonzept haben wir vom 17. September bis einschließlich 24. September 2015 im Bezirksrathaus Porz zur Einsichtnahme ausgehängt. Bis zum 1. Oktober 2015 konnten alle Bürgerinnen und Bürger ihre schriftliche Stellungnahmen an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Porz richten.

Auskunft

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