Beendete frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung

Veröffentlicht im Amtsblatt am 10. April 2019

Ziel der Änderung ist die Festsetzung einer Wasserfläche anstelle der öffentlichen Grünfläche beziehungsweise des Lärmschutzwalls zur Sicherung des Lebensraums für die dort lebenden Tier- und Pflanzenarten.

Geltungsbereich
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Information zum Verfahren

Das Stadtplanungsamt des Dezernates für Stadtentwicklung, Planen und Bauen hat für das Gebiet zwischen Venloer Straße, Westgrenze des Flurstückes 462, Flur 27, Gemarkung Müngersdorf, südliche Grenze der Dauerkleingartenanlage und der A 1 in Köln-Bocklemünd/Mengenich - Arbeitstitel: Gewerbegebiet Venloer Straße in Köln-Bocklemünd/Mengenich, 1. Änderung - ein städtebauliches Planungskonzept erarbeitet.  

Das grundlegende Ziel der Änderung des Bebauungsplanes Nummer 59499/03 ist die Festsetzung einer Fläche zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft im nordwestlichen Gebietsabschnitt zur Erhaltung und Sicherung des Lebensraums schützenswerter Flora und Fauna.  

Das städtebauliche Planungskonzept haben wir in der Zeit vom 29. April bis einschließlich 6. Mai 2019 im Bezirksrathaus Ehrenfeld, Venloer Straße 419-421, 50825 Köln zur Einsichtnahme ausgehängt.  

Schriftliche Stellungnahmen konnten bis einschließlich 13. Mai 2019 an den Bezirksbürgermeister des Stadtbezirkes Ehrenfeld gerichtet werden.

Auskunft

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