Aufstellung eines Bebauungsplans
Veröffentlicht im Amtsblatt am 3. Mai 2017
Ziel der Planung ist es, ein Gewerbegebiet (teilweise zoniert) nach § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) für kleinere und mittlere Unternehmungen sowie den Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen festzusetzen.
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet östlich der Longericher Straße/Hugo-Junkers-Straße mit einer Tiefe von 50 bis 120 Meter auf einer Länge von circa 3,3 Kilometer zwischen dem S-Bahn-Haltepunkt Köln-Nippes im Süden und dem Bahnhof Longerich im Norden – Arbeitstitel: Gewerbegebiet Longericher Straße (ehemals Verschiebebahnhof Nippes) in Köln-Bilderstöckchen-Longerich - aufzustellen mit dem Ziel, ein Gewerbegebiet (teilweise zoniert) nach § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO) für kleinere und mittlere Unternehmungen sowie den Ausschluss von Einzelhandelsnutzungen festzusetzen.