Änderung eines Bebauungsplans

Veröffentlicht im Amtsblatt am 11. Januar 2017

Geltungsbereich
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Beschlussvorlage, Pläne und Erläuterung

Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, den Bebauungsplan 6150/02 gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch für das Gebiet entlang der Von-Hünefeld-Straße zwischen Mathias-Brüggen-Straße und Hugo-Eckener-Straße in Köln-Ossendorf zu ändern.  Arbeitstitel: Gewerbegebiet Butzweilerhof in Köln-Ossendorf, 3. Änderung.

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