Aufstellung eines Bebauungsplans
Veröffentlicht im Amtsblatt am 27. Juli 2011
Ziel der Planung ist es, die Fläche als Wohnbaufläche beziehungsweise als Wohnbaufläche und private Grünfläche (Kleingartenanlage) festzusetzen.
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses
Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch für das Gebiet zwischen Falkenweg im Westen, südliche Grundstücksgrenzen der Wohnbebauung Im Rabengrund im Norden, Lärmschutzwall der A 555 im Osten und der Kleingartenanlage im Süden in Rondorf.
Auskunft
Stadtplanungsamt: Adresse und ÖffnungszeitenTelefon 0221/221-27008, Zimmer 09.B 02
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