Aufstellung eines Bebauungsplans

Veröffentlicht im Amtsblatt am 27. Juli 2011

Ziel der Planung ist es, die Fläche als Wohnbaufläche beziehungsweise als Wohnbaufläche und private Grünfläche (Kleingartenanlage) festzusetzen.

Geltungsbereich
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Beschlussvorlage und Erläuterungen:

Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses

Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch für das Gebiet zwischen Falkenweg im Westen, südliche Grundstücksgrenzen der Wohnbebauung Im Rabengrund im Norden, Lärmschutzwall der A 555 im Osten und der Kleingartenanlage im Süden in Rondorf.

Auskunft

Stadtplanungsamt: Adresse und Öffnungszeiten

Telefon 0221/221-27008, Zimmer 09.B 02

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