Aufstellung eines Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren

Veröffentlicht im Amtsblatt am 22. August 2012

Ziel der Planung ist es, eine geschlossene, mindestens viergeschossige Straßenrandbebauung und eine eingeschossige Hinterlandbebauung festzusetzen.

Hinweis: Gemäß § 13 a Absatz 3 Nummer 1 Baugesetzbuch wird darauf hingewiesen, dass dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch aufgestellt wird.

Geltungsbereich
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Beschlussvorlage und Erläuterungen:

Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses

Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a Baugesetzbuch für das Gebiet nördlich des Ehrenfeldgürtels, östlich der Venloer Straße, südlich des Bahnhofs Ehrenfeld in Ehrenfeld.

Die Öffentlichkeit konnte sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen beim Stadtplanungsamt (Stadthaus), Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, unterrichten und sich in der Zeit vom 30. August bis 13. September 2012 zur Planung äußern.

Auskunft

Stadtplanungsamt: Adresse und Öffnungszeiten

Telefon 0221 / 221-22810

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