Aufstellung eines Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren
Veröffentlicht im Amtsblatt am 22. August 2012
Ziel der Planung ist es, eine geschlossene, mindestens viergeschossige Straßenrandbebauung und eine eingeschossige Hinterlandbebauung festzusetzen.
Hinweis: Gemäß § 13 a Absatz 3 Nummer 1 Baugesetzbuch wird darauf hingewiesen, dass dieser Bebauungsplan im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Absatz 4 Baugesetzbuch aufgestellt wird.
Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses
Aufstellung eines Bebauungsplans nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a Baugesetzbuch für das Gebiet nördlich des Ehrenfeldgürtels, östlich der Venloer Straße, südlich des Bahnhofs Ehrenfeld in Ehrenfeld.
Die Öffentlichkeit konnte sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planungen beim Stadtplanungsamt (Stadthaus), Willy-Brandt-Platz 2, 50679 Köln, unterrichten und sich in der Zeit vom 30. August bis 13. September 2012 zur Planung äußern.
Auskunft
Stadtplanungsamt: Adresse und ÖffnungszeitenTelefon 0221 / 221-22810
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