Aufhebung eines Durchführungsplans gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Veröffentlicht im Amtsblatt am 24. April 2013
Beschluss des Rates
Der Rat hat in seiner Sitzung am 19. März 2013 den Satzungsbeschluss gemäß § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (Bundesgesetzblatt I Seite 2414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (Gesetz- und Verordnungsblatt Nordrhein-Westfalen Seite 666) - jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - über folgenden Durchführungsplan gefasst:
Aufhebung des Durchführungsplanes Nummer 70482/02 (7048 Sc 4/02) für das Gebiet zwischen der Buchheimer Straße, der Regentenstraße, der Seidenstraße und der Adamsstraße in Mülheim.
Auskunft
Plankammer, Zimmer 06.E 05
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
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