Bürgerfreundlichere Preisgestaltung für private Nutzung und wissenschaftliche Zwecke

In seiner Sitzung vom 28. September 2017 hat der Rat der Stadt Köln eine neue Entgelt- und Benutzungsordnung für das Rheinische Bildarchiv Köln (RBA) beschlossen:

Ratssitzung vom 28. September 2017: Änderung der Entgelt- und Benutzungsordnung für das Rheinische Bildarchiv

Sie verfolgt vor allem folgende Ziele:

  1. Bürgerfreundlichere Preisgestaltung für private Nutzung, so beispielsweise die Nutzung von RBA-Fotografien für Kleindrucke von Geschichts- und Heimatvereinen oder im Eigenverlag von Privatpersonen herausgegebenen Publikationen mit niedrigen Auflagen und ehrenamtlicher Eigenleistung
  2. Unterstützung von Wissenschaft und Forschung insbesondere für die Publikation neuer Forschungsergebnisse zu den fotografisch dokumentierten Objekten der Kunst und Kultur im Bestand stadtkölnischer Sammlungen und Museen in Print und Internet

Allein der Aufwand für die Bereitstellung von Fotografien wird in diesen Fällen noch in Rechnung gestellt. Nutzungsentgelte fallen hingegen bei privater oder nicht-kommerzieller wissenschaftlicher Nutzung nicht mehr an. Damit soll trotz einer konkurrenzfähigen Preisgestaltung eine gerechtere Staffelung der Nutzungsentgelte erreicht werden. Darüber hinaus erleichtert die neue Entgeltordnung die Nutzung von RBA-Fotografien für redaktionelle Beiträge in Tages- und Wochenzeitungen, Publikationen, Fernsehsendungen und entsprechenden digitalen Nutzungsformen im Sinne der städtischen Öffentlichkeitsarbeit und fördert Ausstellungen, in denen fotografisch dokumentierte Objekte der Kunst und Kultur im Bestand stadtkölnischer Sammlungen präsentiert werden.

Wir sind 2008 von der analogen zur digitalen Fotografie übergegangen. Seitdem werden die digitalen Strategien und Servicebereiche beim Fotografieren selbst und in der Bildbereitstellung stetig ausgebaut. 2012 konnte die Bilddatenbank Kulturelles Erbe Köln freigeschaltet werden, in der mittlerweile 440.000 Fotografien öffentlich und kostenfrei zur Verfügung stehen. Die Anpassung unserer Entgeltordnung an diese neue Ausrichtung ist ein konsequenter Schritt im Verlauf einer Neustrukturierung der Einrichtung als moderner Fotodienstleister. Gleichzeitig ist sie als eine der vorbereitenden Maßnahmen für den Umzug in den Neubau am Eifelwall gemeinsam mit dem Historischen Archiv zu verstehen.

Entgelt- und Benutzungsordnung sowie allgemeine Lieferbedingungen