Antragsunterstützung für die Kölner Freie Szene

Initiativen und Institutionen der Freien Szene, die sich mit Hilfe einer EU-Förderung oder mit Kulturförderung des Bundes internationalisieren und vernetzten möchten, können Unterstützung für die Antragstellung erhalten.

Mit dem Entwicklungsfonds "Internationale Kooperationen" wollen wir zur Beantragung von EU-Förderungen und Fördermitteln des Bundes für herausragende Projekte anregen.

Leitbild Köln 2020

Mit dem "Leitbild Köln 2020", welches sich unsere Stadt 2003 gegeben hat, haben wir auf die Herausforderungen der sich verändernden Stadtgesellschaft reagiert. Im Leitbild für Köln benennen wir Perspektiven, wohin wir uns auf dem Weg ins neue Jahrtausend entwickeln wollen.

Zusätzlich werden handlungsleitende Kriterien definiert, an denen sich auch die Kultur orientieren wird: Das Leben in der Stadt soll geprägt sein durch Integration, Partizipation und Förderung bürgerschaftlichen Engagements, Weiterentwicklung von Kreativität und Innovation, Ausbau von Qualität und Internationalität, durch die Positionierung Kölns als Kern einer europäischen Region am Rhein.

Die Lage Kölns im Herzen Europas prägt den Kulturstandort Köln. Neben der kulturellen Kraft, die in Köln zu finden ist, hat die Stadt strukturelle Stärken, die sie von anderen Kommunen in der Bundesrepublik wesentlich unterscheidet. Die Millionenstadt ist das Zentrum einer sehr dichten Verstädterungsregion. In einem Radius von hundert Kilometern leben dreizehn Millionen Menschen. Köln muss diese Zentralfunktion auch in der Kultur ausfüllen.

Vor diesem Hintergrund unterstützt das Kulturamt bereits seit vielen Jahren die nationale und internationale Projektarbeit der freien Szene. Unser Kulturentwicklungsplan identifiziert die freie Kulturszene in Köln als entscheidende Säule des Kulturstandortes Köln. Kreative Projekte und Dienstleistungen besitzen in besonderer Weise das Potenzial, internationale Aufmerksamkeit zu generieren. In der globalisierten Welt entscheidet zudem nicht mehr nur die regionale oder nationale Akzeptanz des Publikums über den Erfolg eines Projekts oder einer Veranstaltung. Um Kunstprojekte oder Kulturveranstaltungen einem breiten Publikumskreis nahezubringen, ist es für Kulturinstitutionen und Initiativen unerlässlich geworden, internationale Märkte und Projekte zu erschließen, aber auch neue internationale und nationale Partnerinnen und Partner sowie Kooperationen zu gewinnen.

Dabei ist die Entwicklung von speziell auf den EU-Raum ausgerichteten Projekten Teil einer nachhaltigen Internationalisierungsstrategie. Durch die Internationalisierung können neue Publikumszielgruppen gewonnen, eine Umsatzsteigerung erzielt, neue Arbeitsplätze geschaffen und eine Kompetenzerhöhung der kulturwirtschaftlich arbeitenden Institutionen und Initiativen in Köln erreicht werden.

Die EU hat die internationalisierende Kraft der Kultur erkannt und schreibt jedes Jahr zur Förderung der europaweiten Vernetzung und von Kulturinstitutionen sowie Akteur*innen unter dem Titel "Kreatives Europa" oder ähnlichen Programmen Fördergelder aus. Aber auch Kulturförderprogramme des Bundes wie das der Kulturstiftung des Bundes, des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) oder private nationale Stiftungsprogramme bieten weitere Möglichkeiten, eine größere nationale und internationale Strahlkraft der freien Kulturszene zu erreichen.

Leitbild Köln 2020
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Kreatives Europa Europa für Bürger*innen

Ziel des Entwicklungsfonds

Wir regen mit der Einrichtung des Entwicklungsfonds "Internationale Kooperationen" herausragende Projekte von freien Kulturträger*innen gezielt zur Beantragung von EU-Förderungen und Fördermittelgebern des Bundes an. Die Antragsstellung, insbesondere bei EU-Mitteln bedarf einer extrem hohen und qualifizierten Beantragungsarbeit, die von freien Trägerorganisationen in Köln oftmals aufgrund von Personal- und Ressourcenknappheit nicht geleistet werden kann.

Mit dieser Ausschreibung unterstützen wir freie Träger bei der extrem zeitintensiven und qualifizierten Beantragungsarbeit mit einer gezielten finanziellen Förderung. Sofern hierdurch Knowhow zur Drittmittelakquise öffentlicher Fördermittel bei den geförderten freien Kulturträgern entsteht, von dem zukünftig die freie Szene profitieren und es bedarfsbezogen abrufen kann, ist dies unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit eines unserer gewünschten Ziele. Neben der indirekten finanziellen Unterstützung einzelner Projekte wird damit auch die freie Szene nachhaltig in der Inanspruchnahme öffentlicher wie auch privater Fördermöglichkeiten unterstützt.

Gegenstand der Förderung

Unser Kulturamt bietet mit dem "Entwicklungsfonds" Kölner Akteur*innen der freien Kunst- und Kulturszene die Möglichkeit, Konzepte zur Internationalisierung und zur weiteren überregionalen Ausrichtung ihrer Veranstaltungen und Projekte bis zur Antragsreife für EU-Förderprogramme oder bundesweiter Fördermittelgebender zu erarbeiten. Der Zuschuss dient zur Kofinanzierung der Kosten, die für die Institution oder Initiativen bis zur Antragstellung entstehen.

In einem Konzept sollen das geplante Antragsvorhaben und seine geplante Umsetzung schlüssig vorgestellt werden. Im Kulturamt werden die Konzepte darauf geprüft, ob sie grundsätzlich durch die EU oder den Bund als förderfähig erscheinen und unserem Interesse entsprechen. Wenn dem so ist, werden sie durch das Kulturamt für eine Förderung mittels des Entwicklungsfonds ausgewählt. Nicht gefördert werden Antragsvorhaben, die nicht der Weiterqualifizierung der Antragsinstitution dienen, sondern im Rahmen des regulären künstlerischen Programms gestellt werden.

Wer ist antragsberechtigt?

Institutionen und Initiativen mit Sitz in Köln, die bestehende und bewährte Kulturprojekte in Köln auf europäischer (internationaler) Ebene vernetzen und weiterqualifizieren möchten und vor diesem Hintergrund bei EU-Förderprogrammen oder bundesweiten Fördermittelgebern einen Antrag stellen werden. Antragsberechtigt sind deshalb nur Institutionen oder Initiativen, die mit ihrem bisherigen Kulturprogramm bereits vom Kulturamt gefördert werden.

Wie wird gefördert?

Der Projektzuschuss für jede*n Antragsteller*in orientiert sich am Umfang des geplanten Antragsvorhabens sowie an der jeweiligen Förderquote, kann jedoch maximal 7.000 Euro betragen. Die Finanzierung des Projektes setzte sich aus einem Eigenanteil und dem Zuschuss zusammen. Der Eigenanteil kann aus Eigenleistung und/oder Barmitteln bestehen.

Bewertung und Förderkriterien

Bei der Bewertung des Antragsvorhabens werden folgende Aspekte beurteilt:

  • Ist die Maßnahme schlüssig geplant und wirtschaftlich angemessen kalkuliert?
  • Ist eine Verbesserung beziehungsweise Erhöhung der bisherigen Projekt- beziehungsweise Dienstleistungsreichweite für Kölner Initiativen oder Institutionen zu erwarten?
  • Kann eine qualifizierte/zeitgerechte Umsetzung erfolgen beziehungsweise ist diese zu erwarten?
  • Ist das anvisierte Zielpublikum adäquat ausgewählt worden?
  • Wie kann die angestrebte Publikumsgruppe auf dem neuen Zielmarkt adäquat erreicht werden?
  • Wie hoch ist der kulturwirtschaftliche Wirkungsgrad?
  • Wer sind ihre europäischen Partnerinnen und Partner?

Sofern bei der Förderung durch die EU oder den Bund Voraussetzung für die Gewährung einer Förderung ist, dass das Antragsvorhaben vor einer möglichen Bewilligung noch nicht begonnen haben darf, gilt dies gleichermaßen auch für die Förderung durch den Entwicklungsfonds.

Fristen

Die Projektvorschläge können ganzjährig, spätestens aber bis 31. Oktober jeden Jahres postalisch und elektronisch unter Verwendung des Antragsformulars der entsprechenden Sparte eingereicht werden.

Stadt Köln
Kulturamt
Richartzstraße 2-4
50678 Köln  

Über die eingereichten Projekte entscheidet das Kulturamt spätestens bis sechs Wochen nach dem Einreichtermin.

Sie erklären sich im Antrag bereit, Ihre Antragsvorhaben im Nachgang dem Kulturamt kurz zu präsentieren.

Antragsformular

Kontakt

Sie interessieren sich für unsere Förderung oder haben noch Fragen? Dann nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf:

Referat Kultur als Akteur der Stadtgesellschaft - kulturelle Teilhabe

Weitere Informationen

Merkblatt zum Entwicklungsfonds Internationale Kooperationen