Was verwahrt das Historische Archiv der Stadt Köln?

Zunächst einmal ist das Historische Archiv der Stadt Köln das Archiv der Kölner Stadtverwaltung. Dokumente aus den verschiedenen Ämtern, die von rechtlicher Bedeutung sind, werden dauerhaft aufbewahrt. Das sind zum Beispiel die Zeugnislisten der städtischen Schulen, die Eintragungen des Standesamtes oder die Akten der Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister.

Natürlich gilt das für aktuelle Schriftstücke genauso wie für historische. Die Stadt Köln hat bereits im Mittelalter Verträge mit vielen Institutionen oder einflussreichen Personen geschlossen. Seit dem 12. Jahrhundert haben auch die Bürger*innen untereinander ihre Geschäfte zunehmend schriftlich geregelt und die Schriftstücke bei der Stadt hinterlegt. Auch diese Bestände verwahrt das Stadtarchiv noch heute.

Das Stadtarchiv verwahrt allerdings nicht nur rechtlich bedeutsame Dokumente oder Akten der Stadtverwaltung. Es hat auch die Aufgabe, Schriftstücke zu sammeln, die das Leben in unserer Stadt in seinen vielfältigen Aspekten dokumentieren. Dazu kann das Archiv auch Nachlässe und Sammlungen von Personen und Institutionen übernehmen, die für die Stadt von besonderer Bedeutung sind.

Leitfaden für die aktuelle Übernahmepraxis ist das Dokumentationsprofil:

Fachkonzept Historisches Archiv der Stadt Köln 2050
PDF, 4510 kb

Wer darf die Bestände des Archivs nutzen?

Das Historische Archiv der Stadt Köln ist ein öffentliches Archiv und steht allen Bürgerinnen und Bürgern offen. Grundsätzlich benutzbar sind alle Dokumente, auf denen keine Sperrfristen mehr liegen. So bleibt eine Akte, die in einem städtischen Amt entstand, noch 30 Jahre nachdem die in ihr verhandelte Angelegenheit abgeschlossen wurde, für die öffentliche Benutzung gesperrt.

Wenn es um Personen geht, müssen deren Rechte natürlich besonders geschützt sein. Zehn Jahre über den Tod einer Person hinaus darf beispielweise niemand in ihre Personalakte schauen. Wenn man nicht weiß, wann jemand verstorben ist, sind es 100 Jahre nach der Geburt.

Diese Vorgaben sind durch das Archivgesetz Nordrhein-Westfalen geregelt.

Archivgesetz Nordrhein-Westfalen

Wie funktioniert die Benutzung, was muss ich tun?

Nehmen Sie per E-Mail oder telefonisch Kontakt mit dem Archiv auf.
Beschreiben Sie möglichst genau, was sie suchen oder wissen möchten.
Vereinbaren Sie gegebenenfalls einen Beratungstermin.

Kontakt

Kann ich Originalquellen benutzen?

Grundsätzlich ist das möglich. Durch den Einsturz des Archivgebäudes im Jahr 2009 sind allerdings viele Archivalien beschädigt, und deren Benutzung ist daher nur bedingt möglich. Dokumente, die

  • nach dem Archiveinsturz wieder aufgefunden wurden,
  • bereits die erforderlichen Bearbeitungsschritte (Reinigung, Identifikation) durchlaufen haben und zudem
  • aufgrund ihres Erhaltungszustandes eine Benutzung im Original zulassen,

können in den Lesesaal am Eifelwall bestellt und dort im Original eingesehen werden.

Wo kann ich die Quellen ansehen?

Originale können ausschließlich im Lesesaal des Archivs am Eifelwall eingesehen werden. Nur hier befinden sich die Originale, da sie hier in einem Magazin sicher aufbewahrt werden können.
Darüber hinaus können Sie digitalisierte Mikrofilme und Digitalisate von Archivalien einsehen. Ergänzend steht Literatur aus unserer Dienstbibliothek zur Verfügung.

Für den Lesesaal ist eine telefonische Voranmeldung und Bestellung der gewünschten Materialien unbedingt erforderlich: 0221 / 221-23669

Kann ich die Quellen ausleihen oder mitnehmen?

Archivalien können nur bei uns eingesehen werden. Eine Ausleihe aus öffentlichen Archiven zur Benutzung ist grundsätzlich nicht möglich.

Ist die Benutzung des Archivs kostenpflichtig?

Die Benutzung von Archivalien ist sowohl im Lesesaal als auch über das Internetangebot kostenfrei. Auch die Beratung und die Beantwortung von Anfragen im üblichen Rahmen (bis zu 30 Minuten) sind kostenlos. Reproduktionen und Sonderleistungen werden nach der gültigen Entgeltordnung abgerechnet.

Dabei gilt für Inhaber*innen des Köln-Passes sowie Schüler*innen und Studierende eine Ermäßigung um 50 Prozent. Für Zwecke der Schulausbildung beziehungsweise des Studiums müssen Schüler*innen und Studierende grundsätzlich keine Benutzungsgebühren zahlen.

Entgeltordnung Historisches Archiv, 27. März 2012
PDF, 45 kb

Was ist das Digitale Historische Archiv?

Das Digitale Historische Archiv (DHAK) ist der Ort, an dem die digitalisierten Bestände eingesehen und genutzt werden können. Über die Internetseite des DHAK kann ein digitaler Lesesaal für die Recherche in Archivalien genutzt werden. Dadurch ist es möglich, vollkommen ortsunabhängig – also auch bequem von zuhause aus – die Archivalien, die bereits digitalisiert wurden, einzusehen. Die digitalen Bestände werden kontinuierlich erweitert.

Das Digitale Historische Archiv

Wie finde ich bestimmte Quellen im Digitalen Historischen Archiv?

Über die Suchleiste können Bestände zu bestimmten Themen anhand von Stichworten oder – sofern diese bekannt ist – anhand der genauen Bestandsnummer gesucht werden. Im digitalen Lesesaal ist es aber auch möglich, über eine Navigationsspalte, in der die Bestände verschiedenen Rubriken zugeordnet sind, systematisch nach Archivalien zu suchen.