In Möbeln und Spielzeug werden immer wieder Chemikalienbelastungen festgestellt, die mögliche Gesundheitsgefährdungen für die Nutzenden darstellen können. Auf dieser Seite haben wir Ihnen zu den häufigsten Fragen, die uns zu den Themen Möbel und Spielzeug gestellt werden, Informationsmöglichkeiten und Kontakte zusammengestellt.
Spielzeug
Wie erkenne ich schadstoffgeprüftes Spielzeug? Was kann ich beim Kauf berücksichtigen?
Spielzeug oder dessen Verpackung muss beim Inverkehrbringen mit dem CE-Zeichen versehen sein. Neben gesetzlichen Regelwerken mit Bezügen zu Spielzeug (europäische Spielzeugrichtlinie, deutsche Bedarfsgegenständeverordnung, Normenreihe DIN EN 71; DIN EN 71-3 und DIN EN 71-9) wurden freiwillige Qualitätszeichen für Spielzeug eingeführt.
Übersicht der bekanntesten Qualitätszeichen für Spielzeug
Tipps für den Spielzeugkauf
Unabhängig von den Qualitätszeichen gibt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) auf Ihrer Internetseite "kindergesundheit-info.de" allgemeine Tipps für den Kauf von Spielzeug:
Auskunftspflicht
Das Umweltbundesamt verweist auf die Auskunftspflicht nach dem europäischen Chemikalienrecht, hierbei wird der Handel verpflichtet, innerhalb von 45 Tagen über Inhaltsstoffe aus der Liste besonders besorgniserregender Stoffe Auskunft zu erteilen.
Gesundheitliche Bewertungen
von Spielzeug werden durch das Bundesinstitut für Risikobewertung durchgeführt.
Spielzeug muss für eventuelle Anfragen Namen und Anschrift
- der*des Hersteller*in,
- der*des Bevollmächtigten oder
- der*des Einführer*in in die Europäische Union
enthalten.
Möbel
Wie erkenne ich schadstoffgeprüfte Möbel? Was kann ich beim Kauf berücksichtigen?
Übersicht der bekanntesten Qualitätszeichen für Möbel
Um eine Aussage über gesundheitsrelevante Stoffe geben zu können, hat der Handel freiwillige umweltbezogene Qualitätszeichen eingeführt. Fragen Sie beim Kauf vom Möbel nach diesen Qualitätszeichen.
Umweltbundesamt und Verbraucherschutzzentrale
Im Internet finden Sie unter anderem auf den Seiten des Umweltbundesamtes und der Verbraucherzentrale Informationen zu diesem Thema.
Für eventuelle Anfragen lassen Sie sich den Namen und Anschrift
- der*des Hersteller*in,
- der*des Bevollmächtigten oder
- der*des Einführer*in in die Europäische Union
geben.
Bastel- und Schreibmaterialien
Wie erkenne ich schadstoffgeprüftes Bastel- und Schreibmaterial? Was kann ich beim Einkauf berücksichtigen?
Neben den gesetzlichen Regelungen wie der DIN EN 71, hat der Handel freiwillige Qualitätszeichen eingeführt.
Hilfreiche Informationen hierzu finden Sie unter:
Grundsätzlich sollten beim Einkauf dieser Materialien "geprüfte" Produkte beschafft werden, da gerade Bastelmaterialien und Stifte oft in den Mund genommen werden.
Bei der Lagerung von Farben und Klebstoffen in größeren Mengen muss darauf geachtet werden, dass die Behältnisse richtig verschlossen werden. Die Aufbewahrung sollte in einem separaten Raum erfolgen.
Spielzeug, Möbel und Bastelmaterialien in städtischen Kindertagesstätten und Schulen
Was wird bei der Beschaffung von Spielzeug, Möbeln und Bastelmaterialien für städtische Einrichtungen, insbesondere Kindertagesstätten und Schulen berücksichtigt?
Wir müssen für die Beschaffung von Spielzeug und Möbeln in städtischen Einrichtungen Ausschreibungen nach den jeweils gültigen Vergaberichtlinien durchführen. Für die Vergabe der zu vergebenden Leistungen werden soweit möglich gesundheitsrelevante Anforderungen verankert.
Wir haben für die nächste Vergabeleistung die bereits vorliegenden gesundheitlichen Aspekte ergänzt, um mögliche Belastungen für die Kinder weiter zu minimieren. Die Anforderungen sollen beim nächsten Vergabeverfahren berücksichtigt werden.
Gesundheitsrelevante Anforderungen
Der jeweils aktuelle Stand der Ausschreibung kann bei unseren Zentralen Diensten erfragt werden.
Kontakt und Beratung
Gesundheitsamt
Abteilung Infektions- und Umwelthygiene
Telefon: 0221 / 221-24728