Geht eine Energiesparlampe zu Bruch, kann es zur Freisetzung kleiner Mengen an Quecksilber kommen. Aufgrund dieser sehr geringen Menge, sind nach bisherigem Kenntnisstand keine Gesundheitsschäden zu erwarten.

Seit September 2009 werden die alten Glühlampen zunehmend durch Energiesparlampen ersetzt. Die Lichtausbeute der Energiesparlampen ist etwa fünffach effizienter als die der alten Glühlampen, die einen Großteil der Energie in Wärme statt in Licht umgesetzt hatten. Die Kompaktleuchtstofflampen enthalten geringe Mengen Quecksilber (maximal 5 Milligramm, die meisten weniger als 1,5 Milligramm). Während des Betriebs der Lampen kann kein Quecksilber freigesetzt werden. Allerdings kann es zur Freisetzung von Quecksilber kommen, wenn eine Lampe zerbricht. Insbesondere beim Zerbrechen während des Betriebs kann Quecksilber in die Raumluft gelangen.

Empfehlungen nach dem Bruch einer Energiesparlampe

Empfehlungen zum Vorgehen nach dem Bruch einer solchen Lampe gibt das Umweltbundesamt:

Informationen des Umweltbundesamtes

Demnach sollte man nach Bruch einer solchen Lampe den Raum verlassen und etwa 15 Minuten den Raum lüften. Danach sollen die Scherben eingesammelt (Achtung: Gummihandschuhe tragen!), in ein luftdicht verschließbares Gefäß gegeben und sachgerecht entsorgt werden, das heißt, bei den links- und rechtsrheinischen Abfallcentern der Abfallwirtschaftsbetriebe (AWB) abgegeben werden.