Als Röteln wird eine weltweit verbreitete, durch das Rötelnvirus verursachte Krankheit bezeichnet, die durch einen kleinfleckigen rötlichen Ausschlag gekennzeichnet ist. Die Röteln verlaufen im allgemeinen recht harmlos. Gefährlich ist die Erkrankung einer Schwangeren mit Übertragung der Infektion auf das ungeborene Kind. Dies gilt ganz besonders für die ersten drei Monate der Schwangerschaft. Dann kann die Infektion zum Verlust des Kindes (Abort) beziehungsweise zu schweren Missbildungen (Rötelnembryopathie) führen. Vor Einführung der Schutzimpfung war etwa eines von 2.000 Neugeborenen durch Röteln geschädigt.

Röteln gehören zu den so genannten Kinderkrankheiten, jedoch können auch Jugendliche und Erwachsene erkranken. Die Röteln hinterlassen einen lebenslangen Schutz vor erneuter Erkrankung (Immunität). Im Alter von 20 bis 25 Jahren haben etwa zehn bis 20 Prozent der Menschen in unserem Land noch keine Immunität gegen das Röteln-Virus entwickelt.

Welche Symptome treten bei Röteln auf?

Etwa ein Viertel der Ansteckungen mit dem Rötelnvirus führt nicht zu einer Erkrankung. Auch diese unbemerkten Fälle führen zur Immunität ("stille Feiung"). In den anderen Fällen kommt es zwei bis drei Wochen nach der Ansteckung zum Ausbruch der zumeist milden Erkrankung mit

  • Schnupfen,
  • allenfalls leichtem Husten,
  • geringem Fieber.

Wenige Tage später, manchmal auch als erstes Krankheitszeichen, entwickelt sich der kleinfleckige rötliche Hautausschlag. Er beginnt meist im Gesicht und breitet sich über den Stamm und die Gliedmaßen aus. Die Lymphknoten im Nacken und hinter den Ohren können anschwellen und schmerzen. Der Ausschlag verschwindet nach wenigen Tagen wieder. Die meisten Kinder fühlen sich nur wenig krank.

Komplikationen:
In sehr seltenen Fällen kann eine Röteln-Erkrankung zu einer meist gutartig verlaufenden Gehirnentzündung (Enzephalitis) führen. Symptome sind starke Kopfschmerzen, Erbrechen, Berührungsempfindlichkeit und Verhaltensauffälligkeiten. Vor allem bei Mädchen ab zwölf Jahren und bei Frauen kann es zu Gelenkschwellungen oder -schmerzen kommen. Ein erkranktes Kind sollte nicht mit schwangeren Frauen in Kontakt kommen, die noch keine Röteln hatten oder die nicht gegen die Krankheit geimpft sind. Steckt sich eine Schwangere mit Röteln an, kann es zu schweren Schädigungen des Ungeborenen kommen, wie Herzfehler, Taubheit, geistige Behinderung. Die Gefahr ist in den ersten vier Schwangerschaftsmonaten am größten.

Wegen der Ansteckungsgefahr sollte Ihr Kind erst nach acht bis zehn Tagen wieder in den Kindergarten oder die Schule gehen. 

Wie werden Röteln übertragen?

Röteln werden beim Niesen, Husten oder Sprechen übertragen. Sie verbreiten sich also durch Tröpfchen in der Atemluft (Tröpfcheninfektion). Die Viren gelangen in Mund, Nase und Hals, wo sie über die Schleimhaut aufgenommen werden. Von dort breiten sie sich im ganzen Körper aus.

Röteln sind sieben Tage vor Erscheinen des Ausschlags bis sieben Tage danach ansteckend. Sie lassen sich aber besonders leicht während der "Blüte" der Krankheit übertragen.

Wie werden Röteln behandelt?

Röteln müssen nicht besonders behandelt werden. Ihr Kind sollte sich aber schonen und eventuell ins Bett legen. Alle Personen, die mit dem kranken Kind in Kontakt kommen, können sich anstecken. Nach der Krankheit besteht ein lebenslanger Schutz. Man kann Röteln also nur einmal bekommen.

Wie kann man vorbeugen?

Die wichtigste und sicherste Vorbeugung besteht in der zweimaligen Impfung. Zur Eliminierung der Röteln und zum Schutz nicht immuner Schwangeren sollten alle Kinder gegen diese Infektionskrankheit geimpft werden. Die Ständige Impfkommission beim Robert Koch-Institut empfiehlt, die Rötelnimpfung kombiniert mit derjenigen gegen Masern und Mumps (MMR-Impfung) durchzuführen. Die erste sollte nach dem vollendetem elften Lebensmonat erfolgen, die zweite kann frühestens vier Wochen später durchgeführt werden und sollte vor Beendigung des zweiten Lebensjahres erfolgt sein. Die Impfung ist sehr gut verträglich.

Robert Koch-Institut

Ältere Mädchen und Frauen, die nicht zweimal geimpft sind, sollten durch eine Blutuntersuchung feststellen lassen, ob im Blut Antikörper gegen das Rötelnvirus vorhanden sind. Ist dies nicht der Fall, sollte auf jeden Fall geimpft werden, damit in einer späteren Schwangerschaft keine Rötelnschädigung des ungeborenen Kindes auftreten kann.