Sie brauchen eine Bescheinigung, wenn Sie im Lebensmittelbereich oder in einer Gemeinschaftseinrichtung beschäftigt sind.


§ 43 Infektionsschutzgesetz

Für wen?

Zum Beispiel für

  • Köch*innen
  • Spülpersonal und
  • ähnliche Berufsgruppen
Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz - Alle Informationen Fragen und Antworten - zu Belehrungen nach § 43 Infektionsschutzgesetz

§ 35 Infektionsschutzgesetz

Für wen?

Belehrung für Personen in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen in Gemeinschaftseinrichtungen.

Belehrungen nach § 35 Infektionsschutzgesetz - Alle Informationen

Wo finden die Belehrungen statt?

Im Gesundheitsamt Köln, Neumarkt 15-21, Raum 1

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