Die Grünanlagen in unserer pulsierenden Stadt bieten Ihnen Erholung, eine farbenfrohe Pflanzenwelt und die Möglichkeit, Sport zu treiben. Sie können eine Runde durch den Park joggen, Ihre Kinder bei einem Familienausflug spielen und toben lassen oder den Hund bei einem Sonntagsspaziergang ausführen.

Es gibt auch Gelegenheiten, den Grill aufzustellen, auf der Suche nach Ruhe in der Mittagspause einfach mal abzuschalten oder als Hobbyfotograf den ganz besonderen Schnappschuss zu suchen. Damit sich Erholungssuchende, Feiernde und Sporttreibende nicht gegenseitig stören, hat die Kölner Stadtordnung (KSO) ein paar Spielregeln festgelegt. Wenn alle sie beachten, steht dem Vergnügen im Grünen nichts mehr entgegen.

Außer in Naturschutzgebieten ist das Picknick an der frischen Luft eine schöne Möglichkeit, im Grünen seine Freizeit zu verbringen. Die Rücksichtnahme auf die Interessen der Anwohner und die Belange des Naturschutzes sollten dabei selbstverständlich sein. Achten Sie darauf

  • keinen Lärm zu machen,
  • Ihren Müll wieder mitzunehmen,
  • nicht übermäßig Alkohol zu konsumieren (Drogenkonsum ist natürlich komplett verboten),
  • bei Sport und Spiel niemand zu gefährden oder die Natur nicht nachhaltig zu schädigen.

Eine Party im Grünen hingegen ist gänzlich verboten. Wenn Sie gegen die oben genannten Regeln verstoßen, dann riskieren Sie teilweise hohe Bußgelder. Offene Feuer sind in den städtischen Grünanlagen ebenfalls nicht erlaubt. Bedenken Sie die Waldbrandgefahr, besonders während langer Trockenperioden. Unter gewissen Voraussetzungen gestattet die Stadtordnung das Grillen in Kölner Grünanlagen, allerdings nicht überall. So ist es beispielsweise im Rheinpark, im Botanischen Garten und im Wald nicht erlaubt. Weitere Ausnahmen und Regelungen finden Sie auch auf unserer Seite Grillplätze.

Bitte verhalten Sie sich so, dass Mensch und Tier, Flora und Fauna nicht gefährdet werden. Fahren Sie mit Inlinern und Fahrrad nur auf den Wegen. Die Trendsportart Slacklining ist nur an Bäumen mit besonderer Schutzvorrichtung und auf speziellen Plätzen zulässig. Auch das Benutzen von Schleuder-, Wurf- und Schießgeräten verbietet die Kölner Stadtordnung generell.

Hunde sind auf öffentlichen Grünflächen grundsätzlich an der Leine zu führen. Ausnahmen gelten auf den ausgewiesenen Hundefreilaufflächen. Und dass die Verunreinigungen durch Tierkot unverzüglich zu beseitigen sind, sollte eigentlich selbstverständlich sein, oder?!

Das Füttern von Tauben, Wasservögeln und Fischen oder Auslegen von Futter ist nicht gestattet, da es den Tieren und Gewässern schadet.

Bei warmem und trockenem Wetter erfreuen sich Baggerseen und der Rhein zum Baden einer steigenden Beliebtheit. Häufig übersehen wird, dass beides große Gefahren birgt und daher verboten ist. Dies gilt auch für Weiher und Brunnen. Und im Winter laden zugefrorene Seen und Weiher vielleicht auf den ersten Blick zum Betreten ein. Aber dies ist lebensgefährlich! Das Eis ist unterschiedlich dick und kann schon durch kleinste Belastungen aufbrechen und man sinkt ins eiskalte Wasser ein.

Hinweise zum Baden in Rhein und Baggerseen
Grillplätze - Grillen in Köln
Außengastronomie und Biergärten
Party im Grünen
Verhalten in den Kölner Grünanlagen
PDF, 440 kb

Zu viel Lärm ?

Die "Spielregeln" geben keine ausdrückliche Lärmgrenze vor, aber insbesondere für die Zeit nach 22 Uhr gilt:

Die Lärmschwelle ist eher niedrig anzusetzen. Das Überschreiten von 25 Dezibel wird dann bereits als Lärm bewertet. Diese Grenze wird relativ schnell überschritten. Es reicht schon ein angeregtes Gespräch oder ein etwas lauter gedrehtes Radio. Denken Sie daran, dass Geräusche nachts als lauter empfunden werden, weil die Umfeldgeräusche, etwa des Straßenverkehrs, viel leiser sind.

Im Zweifel gilt: Wo das Ruhebedürfnis des Einen beginnt, da endet die Freiheit des Anderen.

Wenn Sie gegen Ruhestörungen etwas unternehmen möchten, dann sollten Sie nach Möglichkeit zunächst mit dem Verursacher selbst Kontakt aufnehmen. Lässt sich dabei nichts erreichen, dann können Sie sich beim Amt für öffentliche Ordnung unter der Rufnummer 0221 / 221-32000 an eines der Einsatzteams wenden. Die Rufnummer ist in der Woche bis 23:30 Uhr und am Wochenende bis 0:30 Uhr besetzt.

Bei Schlägereien oder anderweitigen Straftaten, informieren Sie bitte die Polizei.

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Das Müllproblem

Müll stört! Gerade Ihre Freizeit möchten Sie sicher nicht in verschmutzter Umgebung verbringen, deshalb: Nehmen Sie bitte Ihre Abfälle wieder mit, wenn Sie im Freien etwas unternehmen!

Die Abfallwirtschaftsbetriebe kümmern sich um Abfälle, die trotz aller Bemühungen zur Eigenverantwortlichkeit, achtlos zurückgelassen wurden. Sie erreichen die freundlichen Helferinnen und Helfer unter 0221 / 9222222.

Der Bußgeldkatalog richtet sich gegen die Verschmutzung mit Müll und Unrat auf Straßen und Plätzen sowie in Grünanlagen.

Unterstützen Sie Kölns Bemühungen für eine sauberere Stadt !

Link zu den Abfallwirtschaftsbetrieben
Sauberes und sicheres Köln
Die Kölner Stadtordnung, Stand: 29. Januar 2017
PDF, 1019 kb