Informationen zur Umwandlung der bestehenden Lebenspartnerschaft

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Der Bundestag hat am 30. Juni 2017 über das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts abgestimmt. Dieses Gesetz wurde vom Bundespräsidenten am 21. Juli 2017 unterzeichnet, am 28. Juli 2017 veröffentlicht und ist am 1. Oktober 2017 in Kraft getreten.

Wir bieten Paaren die Möglichkeit, die bestehende Lebenspartnerschaft im Standesamt in eine Ehe umzuwandeln.

Bei der Umwandlung handelt es sich um eine Eheschließung. Während normalerweise ab dem Datum der Eheschließung für die Beteiligten Rechte und Pflichten entstehen, bleibt bei der Umwandlung das Datum der Begründung ihrer Lebenspartnerschaft maßgebend.

Umwandlung anmelden

Die betroffenen Lebenspartnerinnen und Lebenspartner können die Umwandlung ihrer Lebenspartnerschaft in eine Ehe beim Standesamt ihres Wohnortes anmelden und einen Termin vereinbaren.

Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Nutzen Sie dazu unser gesichertes Kontaktformular und geben Sie Ihren Vor- und Familiennamen sowie Datum und Ort der Begründung Ihrer Lebenspartnerschaft an. Datum und Ort der Begründung tragen Sie bitte im Feld "Anliegen" ein. Wenn Sie zusätzlich Ihre Telefonnummer im Kontaktformular angeben, werden wir uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.

Umwandlung einer bestehenden Lebenspartnerschaft in eine Ehe
Kontaktformular