Die Auflistung enthält Schulen in städtischer Trägerschaft. Informationen zur Tagesbetreuung von Schulen anderer Träger stehen uns nicht zur Verfügung.

Der Unterricht an gebundenen Ganztagsschulen in der Sekundarstufe I (Klasse 5 bis 10) ist an mehreren Nachmittagen verpflichtend für alle Schüler*innen. Die Hausaufgaben werden in die Lernzeiten integriert. Darüber hinaus können weitere Angebote freiwillig besucht werden.

Zentrale Ziele

Gebundene Ganztagsschulen sollen

  • die Bildungs- und Abschlusschancen der Schüler*innen durch individuelle Förderung verbessern
  • Benachteiligungen von Schüler*innen aus bildungsfernen Milieus ausgleichen
  • die Chancen beim Übergang in Ausbildung und Beruf nach Abschluss der Sekundarstufe I verbessern
  • die Vereinbarkeit zwischen Beruf und Familienarbeit durch verlässliche Unterrichts- und Betreuungszeiten am Vormittag und am Nachmittag fördern.

Wichtige Eckpunkte im Konzept

Gebundene Ganztagsschulen bieten ein Konzept mit

  • einer sinnvollen Verteilung der Lernzeiten auf Vormittag und Nachmittag
  • bedarfsgerechten Förderkonzepten und -angeboten
  • zusätzlichen Lernangeboten zur Förderung der Interessen der Schüler*innen
  • zusätzlichen Lernzugängen und Arbeitsgemeinschaften
  • Lernhilfen zum Lösen von Aufgaben aus dem Unterricht und Möglichkeiten zum Üben
  • einer frühzeitigen Orientierung auf Aspekte der Berufs- und Ausbildungsreife sowie Lebensplanung
  • einer Öffnung zum Sozialraum und Kooperation mit den bildungsrelevanten Akteur*innen
  • Angeboten für Eltern

Das Ganztagskonzept der Schule ist wesentlicher und integrierter Bestandteil des Schulprogramms.

Zeitrahmen

In gebundenen Ganztagsschulen ist die Teilnahme aller Schüler*innen am Unterricht verpflichtend:

  • an mindestens drei Unterrichtstagen
  • über mindestens sieben Zeitstunden, in der Regel von 8 bis 15 Uhr

Darüber hinaus können die Schulen weitere außerunterrichtliche Angebote, beispielsweise nach 15 Uhr oder an weiteren Wochentagen nachmittags organisieren. Die Teilnahme daran ist freiwillig. Schulen können Angebote, die über den Mindestzeitrahmen hinaus gehen, auch als verpflichtend erklären. Der gesamte Zeitrahmen der gebundenen Ganztagsschule richtet sich nach dem Bedarf der Eltern, der Schüler*innen und nach der Unterrichtsorganisation. Für Hauptschulen und Förderschulen gilt ein erweiterter Zeitrahmen und Ganztagsbetrieb.

Städtische gebundene Ganztagsschulen

Förderschulen

Hauptschulen

Realschulen

Gymnasien

Gesamtschulen

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