Der Einheitliche Ansprechpartner
nach der europäischen Dienstleistungsrichtlinie

Der Einheitliche Ansprechpartner bildet das Herzstück der Europäischen Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt vom 12. Dezember 2006. Er stellt für die Dienstleistenden die erforderlichen Informationen für die Verfahren und Formalitäten zusammen, die mit der Gründung eines Unternehmens einhergehen. Er koordiniert auf Wunsch die Antragsverfahren - auch über mehrere zuständige Behörden hinweg.
Die Antragstellenden können sich bei ihm jederzeit über den Stand Ihrer Verfahren informieren. Der Einheitliche Ansprechpartner unterstützt auch bei Fragen der Unternehmensführung oder der Unternehmensnachfolge. Er vermittelt den Kontakt zu den weiteren zuständigen Stellen und kompetenten Beratungsangeboten bei der Stadtverwaltung, den Kammern und anderen Behörden.
Zudem beantwortet der Einheitliche Ansprechpartner auch Informationsanfragen zum Verbraucherschutz.