Sie haben eine Immobilie veräußert oder erworben?

Das Kassen- und Steueramt wird leider nicht unmittelbar von Notarinnen, Notaren oder vom Amtsgericht (Grundbuchamt) über den Eigentumswechsel informiert, sondern in der Regel erst später durch die Bewertungsstelle des zuständigen Finanzamtes in Kenntnis gesetzt.

Weitere Informationen zur Änderung der Grundsteuer- und Gebührenveranlagung nach einem Eigentumswechsel erhalten Sie unter:

Eigentumswechsel bei Immobilien 


War dieser Artikel hilfreich für Sie?

nein

Ihre Meinung ist uns wichtig:

Falls Ihnen der Artikel nicht weiter geholfen hat, erklären Sie bitte kurz, warum der Artikel nicht hilfreich für Sie war. Das würde uns helfen, unsere Qualitätsstandards zu verbessern.

Ihre Meinung ist uns wichtig!



Funktionen

Zugänge im Bürgerservice


Info

Ob per Internet, telefonisch oder persönlich - gerne helfen wir Ihnen weiter. Über die Reiter finden Sie Informationen zu den Zugangswegen zur Verwaltung.

Call-Center

Sie haben Fragen? Gerne helfen wir Ihnen weiter:
Call-Center der Stadt Köln
Montag bis Freitag, 7 bis 19 Uhr
0221 / 221-0