Bei welchen Wohnungsmängeln kann die städtische Wohnungsaufsicht tätig werden?
Es muss sich um erhebliche baulich bedingte Schäden oder Mängel handeln. Dazu zählen zum Beispiel gravierende Wasserschäden und Feuchtigkeitsschäden mit großer Schimmelpilzbildung.
Dies ergibt sich aus dem Wortlaut des Wohnungsgesetzes Nordrhein-Westfalen.
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