Bußgeldkatalog verschärft

Höhere Strafen für Dreckspatzen

Nach wie vor gibt es zu viele Dreckspatzen in Köln, die die Stadt mit weggeworfenem Müll, Zigarettenkippen und anderen Überresten verunstalten. Darum sind derzeit etwa 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ordnungsdienstes an sieben Tagen in der Woche bis in die späten Abendstunden unterwegs. Sie sprechen Schmutzfinken unmittelbar an, leisten Aufklärungsarbeit, verhängen aber auch Verwarnungsgelder und Bußgelder.

Um den Menschen ein Umdenken darüber hinaus zu "vereinfachen", wurde auch der Verwarnungs- und Bußgeldkatalog überarbeitet.

Für zahlreiche Verstöße wurden die Strafen zum 7. November 2006 deutlich erhöht.

Die leider häufigsten Verstöße mit den zugehörigen Verwarn- und Bußgeldhöhen sind:

35 Euro:
Wildpinkeln

25 bis 50 Euro:
Spucken

jeweils 25 Euro:
Zigarettenschachteln oder Kaugummis wegwerfen

jeweils 35 Euro:
Wegwerfen von Getränkedosen, Fastfood-Verpackungen Obst- und Lebensmittelresten

35 bis 80 Euro:
Inhalt von Autoaschenbechern auf die Straße entleeren, Plastikflaschen und -tüten Zeitungen, Illustrierte wegwerfen

35 bis 250 Euro
Hundekot nicht entsorgen

50 bis 1.530 Euro
illegale Sperrmüllablagerungen -je nach Menge-

Weitere Verstöße sind zum Beispiel das Verunstalten des Straßenbildes durch Sprühen oder Bekleben, das Reparie-ren oder Abspritzen von Fahrzeugen oder auch das Durchsuchen von Abfallbehältern.

Eine komplette Übersicht über die Bußgeldhöhen gibt es weiter unten auf dieser Seite im Downloadservice. Je nach-dem, wie schwerwiegend ein Verstoß ist, gibt es eine Spanne für das Bußgeld.

Der Verwarnungs- und Bußgeldkatalog ergibt sich aus dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW- / AbfG, § 61 Absatz 1), der Kölner Straßenordnung und einigen anderen ergänzenden Vorschriften.

Download - Service

Verwarnungs- und Bußgeldkatalog [PDF, 43 KB]
Kölner Straßenordnung [PDF, 48 KB]
Anlage 1 der Kölner Straßenordnung [PDF, 88 KB]
Anlage 2 der Kölner Straßenordnung [PDF, 108 KB]

Ihr Ansprechpartner

Die Straßenordnung wird vor Ort in erster Linie angewendet vom:

Ordnungs- und Verkehrsdienst 


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