Bodendeponien
Im Bereich der Stadt Köln befinden sich einige Kiesgruben und Deponien, die Bodenaushub annehmen dürfen.
Kontakt und Erreichbarkeit
Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
- Telefon:
- Siehe entsprechende Abteilungen
- Telefax:
- 0221 / 221- 24612
- E-Mail:
- Umwelt- und Verbraucherschutzamt
Was ist Bodenaushub?
Bodenaushub ist natürlich anstehendes und umgelagertes Locker- und Festgestein, dass bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen wird. Nicht zum Bodenaushub gehört "Mutterboden" (humoser Oberboden) oder Böden mit schädlichen Verunreinigungen, zum Beispiel durch Öl.
Darüber hinaus wird als Boden betrachtet:
- Boden mit bis zu 10 Volumenprozent mineralischen Fremdbestandteilen wie zum Beispiel Bauschutt, Schlacke, Ziegelbruch.
- Boden, der in Bodenbehandlungsanlagen gereinigt wurde.
Wohin mit dem Bodenaushub?
Der bei Baumaßnahmen anfallende Bodenaushub soll nach Möglichkeit auf dem Grundstück verbleiben und dort einer sinnvollen Nutzung beziehungsweise Verwertung zugeführt werden, zum Beispiel Auffüllung von Senken, Modellierung der Landschaft.
Bodenaushub kann auch im Wege einer Verwertung, zum Beispiel zur Verfüllung von Kiesgruben bei der Rekultivierung, zum Bau von Lärmschutzwällen oder anderen vergleichbaren Baumaßnahmen verwendet werden.
Nur wenn eine Verwertung nicht möglich ist, kann Bodenaushub auf geeigneten Deponien beseitigt werden. Die Einzelheiten sind mit dem jeweiligen Betreiber der Kiesgrube, Deponie abzustimmen. Eine Liste der Kiesgruben, Deponien im Kölner Raum können Sie sich auf dieser Seite herunterladen.
Rechtliche Voraussetzungen:
Grundsätzlich muss die Verwertung von Bodenaushub ordnungsgemäß und schadlos erfolgen. Dies ist dann der Fall, wenn die Verwertung in Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes, des Bundesbodenschutzgesetzes, der Bundesbodenschutzverordnung und des Wasserhaushaltsgesetzes durchgeführt wird.
Vorsprache:
Wir empfehlen, Verwertungsmaßnahmen auf einzelnen Grundstücken mit uns abzustimmen und zu klären, ob gegebenenfalls für die Verwertungsmaßnahme eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist und welche Anforderungen einzuhalten sind. Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter: Telefon 0221 / 221-24618.
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