Wo ist Autowäsche erlaubt?

Aus Umweltschutzgründen, aber auch aus wirtschaftlichen Erwägungen sollen Fahrzeuge grundsätzlich nur in speziellen Waschanlagen gereingt werden, in denen das Wasser umweltschonend im Kreislauf geführt und das eingesetzte Reinigungsmittel genau dosiert wird. Durch die Ausgestaltung des Waschplatzes, und die Abwasseraufbereitung ist dafür gesorgt, dass keine Schadstoffe in den Boden und in die Kanalistation eindringen können.

Nach der Kölner Straßenordnung ist es nicht erlaubt, Kraftfahrzeuge auf Straßen abzuspritzen oder mit brennbaren, Öl auflösenden oder Schaum bildenden Flüssigkeiten zu behandeln.

Die Fahrzeugwäsche auf Ihrem Grundstück mit klarem Wasser, das heißt, die Reinigung der Karosserie, ist nicht verboten, sofern der Waschplatz befestigt ist und über die öffentliche Mischwasserkanalisation entwässert wird.

Eine Autowäsche auf unbefestigtem Untergrund, auch auf durchlässigem Pflasterbelag oder auf Flächen, die örtlich über eine Versickerung entwässert werden, ist aufgrund des Schadstoffeintrags in den Untergrund verboten.

Grundsätzlich verboten sind Reinigungsarbeiten an Fahrgestellen oder öltragenden (Motor-) Teilen mit speziellen Reinigungsmitteln, wie zum Beispiel Kaltreinigern.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in dem folgenden Merkblatt zu Autowäsche und Ölwechsel (als PDF-Datei zum Download):

Merkblatt Autowäsche [PDF, 79 KB]


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