Winterdienst
Winterdienst ist eine gemeinsame Sache
Im Rahmen der Straßenreinigungssatzung haben die Stadt Köln und die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer bei der Winterwartung der Straßen und Gehwege ihren jeweiligen Betrag zu leisten.
Die Stadt Köln hat die AWB beauftragt, weit über die gesetzlichen Regelungen hinaus große Teile des Winterdienstes auf den Kölner Straßen durchzuführen.
Pflichten von Eigentümerinnen und Eigentümern
Auch die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern haben bestimmte Pflichten für die Winterwartung. Sie sollen ebenfalls dazu beitragen, Köln bei Schnee und Eis so sicher wie möglich zu machen.
Und womit darf gestreut werden?
Sie dürfen nur abstumpfende Stoffe, wie Granulat oder Sand, zum Streuen der Wege benutzen. Auf Gehwegen ist die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich verboten. Dies dient dem Gewässer- und Umweltschutz.
Nur in besonderen Ausnahmefällen, beispielsweise bei Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie
- Treppen,
- Rampen,
- Brückenauf- und abgängen,
- Gefällstrecken,
- Steigungsstrecken oder
- ähnlichen Gefahrenstellen
dürfen Sie Salz oder auftauende Stoffe verwenden.
Weitere Informationen
Im Downloadcenter auf den Internetseiten der AWB finden Sie den Flyer "Kurzinfos rund um den Winterdienst".
Rechtsgrundlagen
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