Winterdienst

Winterdienst ist eine gemeinsame Sache

Im Rahmen der Straßenreinigungssatzung haben die Stadt Köln und die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer bei der Winterwartung der Straßen und Gehwege ihren jeweiligen Betrag zu leisten.

Die Stadt Köln hat die AWB beauftragt, weit über die gesetzlichen Regelungen hinaus große Teile des Winterdienstes auf den Kölner Straßen durchzuführen.

Pflichten von Eigentümerinnen und Eigentümern
Auch die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern haben bestimmte Pflichten für die Winterwartung. Sie sollen ebenfalls dazu beitragen, Köln bei Schnee und Eis so sicher wie möglich zu machen.

Suche nach Winterdienst-Zuständigkeit 

Und womit darf gestreut werden?

Sie dürfen nur abstumpfende Stoffe, wie Granulat oder Sand, zum Streuen der Wege benutzen. Auf Gehwegen ist die Verwendung von Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen grundsätzlich verboten. Dies dient dem Gewässer- und Umweltschutz.

Nur in besonderen Ausnahmefällen, beispielsweise bei Eisregen oder an gefährlichen Stellen wie

  • Treppen,
  • Rampen,
  • Brückenauf- und abgängen,
  • Gefällstrecken,
  • Steigungsstrecken oder
  • ähnlichen Gefahrenstellen

dürfen Sie Salz oder auftauende Stoffe verwenden.

Weitere Informationen

AWB Abfallwirtschaftsbetriebe Köln 

Im Downloadcenter auf den Internetseiten der AWB finden Sie den Flyer "Kurzinfos rund um den Winterdienst".

Rechtsgrundlagen

§ 5 der Straßenreinigungssatzung 


War dieser Artikel hilfreich für Sie?

nein

Ihre Meinung ist uns wichtig:

Falls Ihnen der Artikel nicht weiter geholfen hat, erklären Sie bitte kurz, warum der Artikel nicht hilfreich für Sie war. Das würde uns helfen, unsere Qualitätsstandards zu verbessern.

Ihre Meinung ist uns wichtig!



Funktionen

Zugänge im Bürgerservice


Info

Ob per Internet, telefonisch oder persönlich - gerne helfen wir Ihnen weiter. Über die Reiter finden Sie Informationen zu den Zugangswegen zur Verwaltung.

Call-Center

Sie haben Fragen? Gerne helfen wir Ihnen weiter:
Call-Center der Stadt Köln
Montag bis Freitag, 7 bis 19 Uhr
0221 / 221-0