Wespen, Hornissen, Wildbienen und Hummeln

Hornissen, Wildbienen und Hummeln sind durch das Bundesnaturschutzgesetz besonders geschützt. Nester dieser Arten dürfen nur in Ausnahmefällen umgesiedelt oder vernichtet werden.

Kontakt und Erreichbarkeit

Untere Landschaftsbehörde


Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Telefon:
siehe Servicenummern
Telefax:
0221 / 221-24612
E-Mail:
Untere Landschaftsbehörde



Wissenswertes

Wespen, Hornissen, Bienen und Hummeln, die sogenannten Hautflügler, erscheinen häufig gefährlich oder lästig. Schnell entsteht der Wunsch nach einem Entfernen des Nestes oder Bekämpfen der Insekten. Wenn Sie einige Verhaltensregeln beachten und einfache praktische Maßnahmen umsetzen ist dies jedoch oft gar nicht notwendig.

Erst im Spätsommer erreichen die staatenbildenden Wespen-, Hornissen- und Hummelvölker ihre volle Stärke. Besonders Wespen suchen dann gerne Picknicks und Kaffeetafeln auf. Doch dieses manchmal als "problematisch" empfundene Zusammenleben von Mensch und Hautflügler dauert nur einige Wochen bis zum Herbst. Die alte Königin ist zu diesem Zeitpunkt bereits abgestorben und die restlichen Tiere sterben bei den dann einsetzenden kälteren Temperaturen ebenfalls ab, lediglich die neugeschlüpften Königinnen überwintern.

Tipps und Verhaltensweisen  

Wie kann ich die Art bestimmen? Ansprechpartner

Eine Artbestimmung ist Voraussetzung für die Beurteilung der örtlichen Situation und der rechtlichen Lage. Sollten Sie Fragen haben oder Ihnen die Bestimmung der Art alleine nicht möglich sein, so können Sie sich gerne an die Untere Landschaftsbehörde wenden.

Telefon: 0221 / 221-24159, -24608, -36521 und -34142.

Auch sachkundige Schädlingsbekämpfer, Naturschutzverbände oder Imker helfen bei diesen Fragen weiter.

Die einzelnen Arten im Überblick

Hornissen 
Wildbienen 
Hummeln 
Wespen 
Honigbienen 

Antrag auf Genehmigung für eine Umsiedlung oder Tötung der Tiere

Bei besonders geschützten Arten bedarf die Umsiedlung oder Tötung der Insekten zuvor einer Genehmigung durch die Untere Landschaftsbehörde, Umwelt- und Verbraucherschutzamt. Das Antragsformular schicken wir Ihnen gerne zu.

Ist in diesen Fällen der Einsatz von Giften erforderlich, sollte dies nur durch ausgebildete Personen erfolgen, um mögliche Gesundheitsrisiken durch die aufgeschreckten Tiere und auch die Insektizide selber auszuschließen.

Gebühren

Die Verwaltungsgebühr für eine Genehmigung beträgt im Regelfall 30 Euro. Für eine Ablehnung fallen 22,50 Euro an.

Rechtliche Grundlagen

Bundesnaturschutzgesetz 
Bundesartenschutzverordnung 
Allgemeine Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen, siehe Tarifstelle 15b 1 und 15b 8.1 
Kommunalabgabengesetz Nordrhein-Westfalen, siehe § 5 

Weitere Informationen

Naturschutzbund (NABU) 

"Kein Grund zur Panik" - der NABU gibt Tipps zum Umgang mit Bienen, Wespen und Hornissen.

Bundesarbeitsgruppe Hymenoptera  

Hier finden Sie Wissenswertes zu Hummeln, Bienen, Wespen und Hornissen der Bundesarbeitsgruppe Hymenoptera. Beispielsweise ist eine bundesweite Berater-Datenbank eingestellt. Hymenopetera ist die wissenschaftliche Bezeichnung für Hautflügler.

Wissenschaftliches Informationssystem zum Internationalen Artenschutz, Bundesamt für Naturschutz 


War dieser Artikel hilfreich für Sie?

nein

Ihre Meinung ist uns wichtig:

Falls Ihnen der Artikel nicht weiter geholfen hat, erklären Sie bitte kurz, warum der Artikel nicht hilfreich für Sie war. Das würde uns helfen, unsere Qualitätsstandards zu verbessern.

Ihre Meinung ist uns wichtig!



Funktionen

Call-Center

0221 / 221 - 0 Call-Center der Stadt Köln
Mo bis Fr, 7 bis 19 Uhr

Produkte