Wasserschutzzonen
Über 50 Prozent des Kölner Stadtgebietes sind als Wasserschutzgebiete ausgewiesen. Sie dienen dem Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet von Wassergewinnungsanlagen (Wasserwerken) und damit zur Aufrechterhaltung der Trinkwasserversorgung der Kölner Bevölkerung.
Die Ausweisung der Bereiche erfolgt durch die Bezirksregierung. Sie erlässt die jeweiligen Wasserschutzzonen-Verordnungen, die spezielle Ge- und Verbote für bestimmte Handlungen und Maßnahmen beinhalten.
Kontakt und Erreichbarkeit
Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
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- siehe Servicenummern
- Telefax:
- 0221 / 221-24686
- E-Mail:
- Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft
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Service-Rufnummern
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0221 / 221-34935
Weitere Informationen
Wasserschutzzonen gliedern sich von außen nach innen in die Zonen III B, III A, II und I, wobei sich die Zone III B am äußeren Rand des Schutzgebietes befindet und die Zone I im direkten Umfeld der Wassergewinnungsanlage.
Dementsprechend sind die in den Verordnungen festgesetzten Bestimmungen je nach Zone unterschiedlich. Über die Genehmigungs- und Verbotstatbestände sowie über die genaue Abgrenzung der Wasserschutzgebiete können Sie sich bei der Abteilung Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft informieren. Eine Übersichtskarte mit den groben Abgrenzungen der Schutzgebiete finden Sie auf dieser Seite.
Übersicht über die Wasserschutzzonen
Eine Übersichtskarte, aus der Sie die grobe Abgrenzung der Wasserschutzzonen entnehmen können, finden Sie hier zum Download.
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