Wassergefährdende Stoffe
Im Umweltbereich sind besonders die Gewässer durch wassergefährdende Stoffe bedroht, die als Trinkwasserressourcen lebenswichtig sind.
Ein Schadensfall liegt vor, wenn wassergefährdende Stoffe in den Boden, das Grundwasser, ein Oberflächengewässer oder die Kanalisation eingedrungen sind. Dies kann beispielsweise durch Transportunfälle oder beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen verursacht werden.
Kontakt und Erreichbarkeit
Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft
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50679 Köln
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- Immissionsschutz, Wasser- und Abfallwirtschaft
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Was sind wassergefährdende Stoffe?
"Wassergefährdende Stoffe" sind Stoffe oder deren Reaktionsprodukte, die geeignet sind, Gewässer zu verunreinigen oder sonst in ihren Eigenschaften nachteilig zu verändern. Beispiele für wassergefährdende Stoffe sind halogenierte Kohlenwasserstoffe, mineralölhaltige Rückstände wie Farben, Lacke und Öle, Pflanzenschutzmittel oder Schwermetalle.
Der Grad der Gefährdung, der von den jeweiligen Stoffen ausgeht, wird mit der Wassergefährdungsklasse (WGK) gekennzeichnet. Die Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS) des Bundes stellt ein System der Einstufung in drei Wassergefährdungsklassen (WGK) auf:
WGK 3: stark wassergefährdend
WGK 2: wassergefährdend
WGK 1: schwach wassergefährdend
Des Weiteren wird ein Einstufungsverfahren festgelegt, das es der Herstellerin oder dem Hersteller beziehungsweise der Vertreiberin oder dem Vertreiber ermöglicht, jeden wassergefährdenden Stoff beziehungsweise jede Mischung selbst in eine Wassergefährdungsklasse einzustufen.
Einen Katalog mit einer Zusammenstellung wassergefährdender Stoffe können Sie bestellen beim
Umweltbundesamt (UBA)
Schichauweg 58
12307 Berlin
Telefon: 030 / 8903-2226
des Umweltbundesamtes, Text der Verwaltungsvorschrift wassergefährdende Stoffe (VwVwS)
Anlagensicherheit
In den sechziger Jahren wurde in Konsequenz aus den umfangreichen Umweltschäden der Vergangenheit zum Schutz der Gewässer ein wasserrechtliches Regelwerk für Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen erstellt.
Die Sicherheit und der Schutz der Gewässer wird hiermit deutlich verbessert. Der Landesgesetzgeber gibt mit seiner Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (VAwS) Anforderungen vor, die beim Lagern, Abfüllen und Umschlagen, wie auch beim Herstellen, Behandeln und Verwenden eines solchen Stoffes zu berücksichtigen sind. Des Weiteren werden in dieser Verordnung Regeln zur Genehmigung - wasserrechtliche Eignungsfeststellung - bestimmter Anlagen festgelegt.
Um langfristig umweltschädliche Emissionen zu vermeiden, sind Sie als Betreiberin oder Betreiber bestimmter Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen verpflichtet, regelmäßig alle zweieinhalb bis fünf Jahre - beginnend mit dem Einbau einer Anlage - diese durch Sachverständige überprüfen zu lassen.
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