Tische und Stühle - Außengastronomie
Wenn Sie im Rahmen Ihres Gastronomiebetriebes Tische und Stühle auf öffentlichem Straßenland aufstellen möchten, benötigen Sie dafür eine Sondernutzungserlaubnis. Außerdem brauchen Sie eine Gaststättenerlaubnis. Informieren Sie sich weiter unten unter "Weitere Bedingungen".
Kontakt und Erreichbarkeit
Gewerbeangelegenheiten - Gaststätten
Willy-Brandt-Platz 3
50679 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-27761
- Telefax:
- 0221 / 221-26131
- E-Mail:
- Gewerbeangelegenheiten - Gaststätten
Benötigt werden
- Gültige erweiterte Gaststättenerlaubnis
- Formloser schriftlicher Antrag
- Angaben zum Zeitraum der Genehmigung
- Angaben zum Standort
- Angaben zu den Maßen der benötigten Fläche
Fügen Sie bitte einen Grundriss bei.
Weitere Bedingungen
Für den Fußgängerverkehr muss nach Aufstellung der Tische und Stühle eine
Mindestgehwegfläche von 1,5 Meter
zur Verfügung stehen.
Zum Betrieb einer Außengastronomie benötigen Sie in jedem Fall eine entsprechende Gaststättenerlaubnis, eventuell auch noch eine baurechtliche Genehmigung. Informieren Sie sich dazu unter Außengastronomie auf öffentlichem Straßenland.
Vorsprache
Eine persönliche Vorsprache ist nicht zwingend erforderlich, aber aufgrund der Vielzahl an möglichen Fragen empfehlenswert.
Gebühren
400 Euro Verwaltungsgebühren ohne Ortstermin,
500 Euro Verwaltungsgebühren mit Ortstermin.
Darüber hinaus werden nach Tarif Nummer 5 des Gebührentarifes zur Sondernutzungssatzung für Tische und Stühle, die zu gewerblichen Zwecke aufgestellt werden, Sondernutzungsgebühren erhoben.
Die Gebühren können auch per ec-Karte mit PIN-Nummer oder mit der GeldKarte entrichtet werden.
Rechtliche Voraussetzungen
Diverse Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO), des Straßen- und Wegegesetzes (StWG) sowie der städtischen Sondernutzungssatzung.
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