Motorsportveranstaltungen

Sie wollen eine motorsportliche Veranstaltung auf öffentlichem Straßenland (Orientierungs- und/oder Bildersuchfahrten) durchführen.

Kontakt und Erreichbarkeit

Straßen- und Grünflächennutzungen


Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
Telefon:
siehe Servicenummern
Telefax:
siehe Servicenummern
E-Mail:
Straßen- und Grünflächennutzungen



Benötigt werden

  • Formloser schriftlicher Antrag
  • Angaben zu Datum und Uhrzeit der Veranstaltung
  • Angaben zum Startort
  • Angaben zur Streckenführung
  • Angaben zum Zielort
  • Angaben zur Aufgabenstellung (Fragen und Antworten)

Zusatzinformationen:

"Renn"-Verbot
Rennen mit Kraftfahrzeugen sind auf öffentlichem Straßenland verboten. Die Veranstaltungsteilnehmerinnen und -teilnehmer haben die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung (StVZO) einzuhalten.

Antragstellung
Der Antrag ist in der Regel zwei Monate vor Beginn der Veranstaltung einzureichen. Eine Erlaubnis darf nur für solche Veranstaltungen erteilt werden, die von einer Veranstalterin, einem Veranstalter organisiert und verantwortlich durchgeführt werden.

Rücksichtnahmepflicht
Auf das Erholungs- und Ruhebedürfnis der Bevölkerung ist besonders Rücksicht zu nehmen. Veranstaltungen, gleich welcher Art, die geeignet sind, die Nachtruhe der Bevölkerung zu stören, dürfen für die Zeit von 22 Uhr bis 6 Uhr nicht erlaubt werden. An Sonn- und Feiertagen dürfen Veranstaltungen, die die Messe zu stören geeignet sind, erst ab 11 Uhr beginnen.

Versicherungspflicht
Die Veranstalterin, der Veranstalter muss eine Veranstalterhaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von mindestens 1.000.000 Euro pauschal abschließen.

Vorsprache

Eine persönliche Vorsprache ist in der Regel nicht erforderlich.

Gebühren

- innerhalb des Stadtgebietes Köln 300 Euro,
- innerhalb des Regierungsbezirkes Köln 350 Euro,
- außerhalb des Regierungsbezirkes Köln 400 Euro

Die Gebühren können auch per ec-cash (ec-Karte mit PIN) oder GeldKarte entrichtet werden.

Rechtliche Voraussetzungen

§ 29 Absatz 2 Strassenverkehrsordnung (StVO)



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0221 / 221 - 0 Call-Center der Stadt Köln
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