Luftballonaktionen
Für größere Mengen aufsteigender Kinderballons ist im Regierungsbezirk Köln eine Flugverkehrskontrollfreigabe bei der Deutschen Flugsicherung (DFS) erforderlich.
Kontakt und Erreichbarkeit
Straßen- und Grünflächennutzungen
Ottmar-Pohl-Platz 1
51103 Köln
- Telefon:
- siehe Servicenummern
- Telefax:
- siehe Servicenummern
- E-Mail:
- Straßen- und Grünflächennutzungen
Wann brauchen Sie eine Freigabe?
Eine Freigabe ist erforderlich,
- wenn das Vorhaben mehr als 500 Ballons umfasst oder
- wenn das Vorhaben im Umkreis von 15 Kilometern (Schutzbereich) um Regionalflughäfen oder Militärflugplätze oder internationale Verkehrsflughäfen stattfindet (wie etwa den Flughafen Köln/Bonn).
Ansprechpartner:
Deutsche Flugsicherung GmbH
Niederlassung Köln Bonn
Heinrich-Steinmann-Straße
51147 Köln
Telefon: 02203 / 5707121
Telefax: 02203 / 5707125
Was müssen Sie beachten?
Mit einem Vorlauf von 8 Werktagen benötigt die DFS folgende Informationen:
- Geplanter Zeitraum und Datum des Aufstiegs.
- Ort des Aufstiegs (mit Postleitzahl und genauer Anschrift, eventuell geographische Koordinaten).
- Anzahl der Ballons.
- Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für Rückfragen (Telefon-, Telefaxnummer).
Die Freigabe gilt als erteilt für Aufstiege von weniger als 500 Ballons, die außerhalb der oben beschriebenen Schutzbereiche um Flughäfen oder -plätze stattfinden und folgende Auflagen erfüllen:
- Die Ballons dürfen nicht gebündelt werden (Ballontrauben).
- Zum Befüllen darf kein brennbares Gas benutzt werden.
- Es dürfen keine harten Gegenstände (Holz, Plastik, Metall oder Wunderkerzen) an den Ballons befestigt werden.
- Es dürfen keine Anhänger benutzt werden, die Postkartengröße (DIN A 6) überschreiten.
- Das Auflassen von sogenannten Himmelslaternen ist aus Gründen der Gefahrenabwehr nicht gestattet.
Gebühren für die Erlaubniserteilung werden nicht erhoben.
Kontakt
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