Lebensmittelbetrieb - Zulassung für Betriebe, die Lebensmittel tierischen Ursprungs verarbeiten
Nach dem Lebensmittelhygienerecht der Europäischen Gemeinschaft sind für bestimmte Lebenmittelbetriebe Zulassungen erforderlich.
Nicht zulassungspflichtig sind Einzelhandelsbetriebe, die weniger als ein Drittel der Produkte tierischen Ursprungs an andere Einzelhandelsbetriebe liefern, sofern diese innerhalb eines Umkreises von 100 Kilometern um den Lieferbetrieb liegen.
Kontakt und Erreichbarkeit
Veterinäramt
Liebigstraße 120
50823 Köln
- Telefon:
- 0221 / 221-26211 und 221-26283
- Telefax:
- 0221 / 221-26588
- E-Mail:
- Veterinäramt
Benötigt werden
- Schriftlicher Antrag
- Betriebsspiegel
Hier sind Detailinformationen zum Betrieb, beispielsweise zur Betriebsstätte oder den Betriebsbereichen anzugeben. Den jeweiligen Vordruck für den Betriebsspiegel erhalten Sie beim Veterinäramt. - Maßstabsgetreuer Betriebsplan
- Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmens (Führungszeugnis) oder Bestätigung des Veterinäramtes
Allgemeine Informationen
Um eine Zulassung als ordnungsgemäßer Betrieb nach EG-Recht zu erhalten, muss ein entsprechender formloser Antrag beim Veterinäramt oder auch beim Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) Nordrhein-Westfalen gestellt werden.
Im Rahmen dieses Verfahrens sowie nach der Zulassung werden solche Betriebe, die Lebensmittel tierischer Herkunft behandeln und in den Verkehr bringen, vom örtlichen Veterinäramt überprüft. Gegenstand der Überprüfung sind die Produkt-, Personal- und Betriebshygiene nach dem geltenden EG-Hygienerecht.
Vorsprache
Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf.
Gebühren
Für die Zulassung erfolgt die Kostenfestsetzung gemäß § 1 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung Nordrhein-Westfalen.
Für die Überwachung von zugelassenen Betrieben, fallen Gebühren in Höhe von 18 Euro je 15 Minuten Kontrolle (plus Fahrtzeit und Wegstreckenentschädigung) an. Eine Barzahlung ist nicht möglich.
Rechtliche Voraussetzungen
EU-Hygienepakete
VO (EG) 852/2004 (allgemeine Hygienevorschriften),
VO (EG) 853/2004 (spezifische Hygienevorschriften für Lebensmittel tierischen Ursprungs),
VO (EG) 854/2004 (besondere Verfahrensvorschriften für die amtliche Lebensmittelüberwachung)
Nationale Vorschriften unter anderem
Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB),
Lebensmittelhygieneverordnung (LMHV),
Tierische Lebensmittelhygieneverordnung (Tier-LMHV),
Allgemeine Verwaltungsvorschrift Lebensmittelhygiene (AVV LmH)
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